Immobilien:Baukindergeld kann ab dem 18. September beantragt werden

Berlin (dpa) - Bürger können das neue Baukindergeld ab dem 18. September bei der KfW Bankengruppe beantragen. Das teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende.

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Berlin (dpa) - Bürger können das neue Baukindergeld ab dem 18. September bei der KfW Bankengruppe beantragen. Das teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Gewährt wird das Baukindergeld bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind. Der Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt.

Über zehn Jahre erhält eine Familie mit einem Kind damit einen Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro, bei zwei Kindern von 24.000 Euro, wie das Innenministerium vorrechnet. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 01. Januar. Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist.

Familien müssen Anträge spätestens drei Monate nach ihrem Einzug stellen. Darauf weist die KfW-Bankengruppe hin. Sind sie 2018 bereits vor dem 18. September eingezogen, haben sie bis zum 31. Dezember Zeit für den Antrag. In diesen Fällen werden aber nur Kinder gefördert, die nicht später als drei Monate nach dem Einzug geboren wurden.

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