Immobilien:Baugrube des Neubaus nicht tiefer als bei Bestandsbauten ausheben

Mainz (dpa/tmn) - Wer für einen Neubau die Tiefe der Baugrube festlegen möchte, sollte nicht nur die Beschaffenheit des Erdreichs berücksichtigen. Wichtig ist auch, wie die vorhandenen Nachbarhäuser geschaffen sind.

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Mainz (dpa/tmn) - Wer für einen Neubau die Tiefe der Baugrube festlegen möchte, sollte nicht nur die Beschaffenheit des Erdreichs berücksichtigen. Wichtig ist auch, wie die vorhandenen Nachbarhäuser geschaffen sind.

Die Baugrube für einen Neubau darf nicht tiefer werden als die der benachbarten Bestandsbauten. Sonst könne es passieren, dass das Erdreich unter den angrenzenden Gebäuden in die Baugrube rutscht, erläutert Horst Lenz, Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz in Mainz. Die Nachbarhäuser sacken dann ab und können im schlimmsten Fall einstürzen. Soll die Baugrube aber unbedingt tiefer werden, muss sie aufwendig gesichert werden.

Schwierig ist grundsätzlich der Neubau, wenn Nachbarhäuser eng zusammenstehen. Bauherren und die Unternehmen müssen dann dafür sorgen, dass beim Abriss des alten Hauses direkt angrenzende Bauteile des anderen Gebäudes sicher stehenbleiben und nicht einstürzen.

Es kann nötig sein, Trennwände zweier direkt zusammengebauter Häuser vor dem Abriss zusätzlich horizontal zu stabilisieren. Sie müssen in der Lage sein, auch nach dem Wegfall des Gebäudes auf der einen Seite, das Haus des Nachbarn noch zutragen, erklärt Kammervorstand Uwe Angnes. Und sie müssen auch Wind und Sturm dann standhalten - vorher lagen die Trennwände ja in der geschützten Mitte zweiter Gebäude.

Kosten für so eine Stabilisierung müsse in der Regel der Bauherr übernehmen. Um sich vor Forderungen nach Schadensersatz zu schützen, wird der Zustand des Nachbarhauses am besten vor den Bauarbeiten dokumentiert.

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