Wiesbaden:Sonntagsöffnungen: Gesetzesänderung gewollt

Hessens Wirtschaftsverbände und zahlreiche Kommunen fordern mehr Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonntage. Es gehe nicht darum, mehr als die vier derzeit...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens Wirtschaftsverbände und zahlreiche Kommunen fordern mehr Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonntage. Es gehe nicht darum, mehr als die vier derzeit erlaubten Sonntage zu erreichen, sagte der Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt, Ulrich Caspar, am Dienstag in Wiesbaden. Auch die Adventssonntage sollten nicht zur Verfügung stehen. Die vom Industrie- und Handelskammertag unterstützte Initiative wolle bei der Neureglung des Ladenöffnungsgesetzes erreichen, dass nicht mehr ein Sonderereignis in Form von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen an die Genehmigung gekoppelt ist.

Das hessische Gesetz läuft Ende des Jahres aus und muss novelliert werden. Gemeinden ist es derzeit erlaubt, an bis zu vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von maximal sechs zusammenhängenden Stunden Geschäfte öffnen zu lassen. Auf die an ein Sonderereignis gebundene Freigabe will Sozialminister Kai Klose (Grüne) in seinem Gesetzentwurf aber nicht verzichten. Um zu verhindern, dass durch kurzfristige Anträge oder Klagen ein verkaufsoffener Sonntag knapp vor dem Termin abgesagt werden muss, soll künftig eine Dreimonatsfrist für die Freigabeentscheidung der Kommune eingeführt werden.

Der Frankfurter Stadtrat Markus Frank und der Bürgermeister von Bad Vilbel, Thomas Stöhr (beide CDU), betonten die hohe Bedeutung von verkaufsoffenen Sonntagen für intakte Innenstädte und den Einzelhandel. Sie forderten die Landesregierung und die im Landtag vertretenen Fraktionen auf, den vorliegenden Gesetzentwurf nachzubessern. Statt des Anlassbezugs sollte der Sachgrund „öffentliches Interesse“ gelten. Das würde die Genehmigungen für die Kommunen deutlich erleichtern.

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