Handel - Wiesbaden:Kommunen fordern Umdenken bei Ladenöffnungsgesetz

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens kommunale Wirtschaft fordert ein Umdenken bei der geplanten Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes. In einem von fast hundert Bürgermeistern und Wirtschaftsvertretern unterzeichneten offenen Brief an die Landespolitik wird gefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf der schwarz-grünen Koalition nochmals zu überarbeiten. Der Entwurf sei eine herbe Enttäuschung für die Kommunen und ihren Einzelhandel, sagte der Präsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK), Eberhard Flammer, der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden zur Begründung. "Verkaufsoffene Sonntage werden damit faktisch verhindert."

Das hessische Gesetz läuft Ende des Jahres aus und muss novelliert werden. Gemeinden ist es derzeit erlaubt, an bis zu vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von maximal sechs zusammenhängenden Stunden Geschäfte öffnen zu lassen. Die Freigabe ist an ein Sonderereignis in Form von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gekoppelt.

Die Sonntagsruhe habe einen hohen Stellenwert, hatte Sozialminister Kai Klose (Grüne) bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im hessischen Landtag betont. Für Ausnahmen müsse daher ein gewichtiger Grund vorliegen. Den Anlassbezug zu streichen, helfe den Kommunen nicht dabei, verkaufsoffene Sonntage planungssicherer durchzuführen.

Die Kritik in dem der dpa vorliegenden offenen Brief zielt jedoch genau auf diesen Punkt: Die Unterzeichner machen sich dafür stark, stattdessen "den vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform angesehenen Sachgrund 'öffentliches Interesse' als neuen und einzigen Sachgrund in das hessische Ladenöffnungsgesetz aufzunehmen".

"Unsere Innenstädte in Hessen sollen lebendig bleiben", betonte der HIHK-Präsident. "Das ist unzweifelhaft im öffentlichen Interesse. Dafür müssen wir bis zu viermal im Jahr pro Kommune Ausnahmen vom Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen möglich machen."

Hessens FDP-Fraktion stellte sich hinter die Forderung in dem offenen Brief und forderte die schwarz-grüne Koalition auf, den Appell aus den Kommunen sowie der Wirtschaft ernstzunehmen. Der Abgeordnete Stefan Naas verwies auf einen eigenen Gesetzentwurf der Liberalen, der die Öffnung ohne Anlassbezug und nur aufgrund eines öffentlichen Interesses an maximal vier Sonntagen im Jahr vorsieht. "Eine Regelung wie diese wäre eine echte Chance für unsere Innenstädte und den kleinteilig orientierten, familiengeführten Einzelhandel im Wettbewerb mit dem Onlinehandel."

Im Gegensatz zur FDP-Fraktion lehnten sowohl die Regierungsfraktionen von Christdemokraten und Grünen als auch die Sozialdemokraten die Forderung aus dem offenen Brief am Montag deutlich ab.

Der Gesetzentwurf von Sozialminister Klose sieht zudem noch eine Dreimonatsfrist vor, um zu verhindern, dass durch kurzfristige Anträge oder Klagen ein verkaufsoffener Sonntag knapp vor dem Termin abgesagt werden muss: Die Freigabeentscheidung der Kommune muss demnach mindestens drei Monate vor dem Termin veröffentlicht werden. Widersprüche und Klagen sollen auf diesem Weg wegen geltender Fristen keine kurzfristig aufschiebende Wirkung haben.

Wenn das Gesetz beschlossen ist, will Sozialminister Klose auch noch einen Handlungsleitfaden für die Kommunen zum Umgang mit den verkaufsoffenen Sonntagen erstellen. Außer den Liberalen hatten sich bei der Landtagsdebatte im September alle anderen Fraktionen in großen Teilen positiv zu den geplanten Änderungen geäußert.

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