Bonn:Bundeskartellamt: Missbrauchsverfahren gegen Amazon

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Bonn/München (dpa) - Nach Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraktiken von Amazon hat das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Internet-Händler eingeleitet. Dabei gehe es unter anderem um mögliche missbräuchliche Geschäftspraktiken auf dem deutschen Marktplatz "amazon.de", teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit.

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Bonn/München (dpa) - Nach Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraktiken von Amazon hat das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Internet-Händler eingeleitet. Dabei gehe es unter anderem um mögliche missbräuchliche Geschäftspraktiken auf dem deutschen Marktplatz „amazon.de“, teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit.

Konkret stehen Haftungsregeln zu Lasten der Händler, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Konten sowie einbehaltene oder verzögerte Zahlungen im Fokus. Voraussetzung für die kartellrechtlichen Ermittlungen sei unter anderem eine marktbeherrschende Position des Internet-Konzerns und die Tatsache, dass die Händler von Amazon abhängig seien. „Für beides liegen Anhaltspunkte vor“, hieß es in der Mitteilung. Amazon mit Deutschlandsitz in München war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Auf Basis des europäischen Kartellrechts habe die Europäische Kommission bereits Untersuchungen zu Amazon begonnen, bei denen es vor allem um die Erhebung und Nutzung sogenannter Transaktionsdaten durch Amazon gehe, so das Bundeskartellamt. Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersuche, konzentriere sich die Bonner Behörde auf die Geschäftsbedingungen und Praktiken gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz.

„Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Amazon fungiere so als eine Art „gatekeeper“ (Torwächter) gegenüber Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Marktplatz berge das Potenzial für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Nach vielen dem Bundeskartellamt vorliegenden Beschwerden werden nun geprüft, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der aktiven Händler auf dem Marktplatz ausnutze, kündigte Mundt an. Ziel sei es, die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern umfassend auf den Prüfstand zu stellen.

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