Berlin:Senat: Beschwerde gegen Urteil zur Sonntagsöffnung ein

Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat wehrt sich gegen den jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Sonntagsöffnung von Geschäften. Die Richter hatten vor gut einer Woche entschieden, dass Läden an den Sonntagen während der Grünen Woche im Januar, der Berlinale im Februar und der Internationalen Tourismusbörse (ITB) im März geschlossen bleiben müssen.

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Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat wehrt sich gegen den jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Sonntagsöffnung von Geschäften. Die Richter hatten vor gut einer Woche entschieden, dass Läden an den Sonntagen während der Grünen Woche im Januar, der Berlinale im Februar und der Internationalen Tourismusbörse (ITB) im März geschlossen bleiben müssen.

In der kommenden Woche werde das Land beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen die Eilentscheidung einlegen, sagte ein Sprecherin der Senatsverwaltung für Arbeit am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Wir hoffen auf eine schnelle Klärung, damit alle Beteiligten Planungssicherheit haben.“

Der Berliner Senat hatte den 28. Januar, den 18. Februar und den 11. März als verkaufsoffene Sonntage festgelegt und dies mit einem öffentlichen Interesse wegen der parallel stattfindenden Großveranstaltungen begründet. Die Gewerkschaft Verdi klagte dagegen und verwies auf die vom Grundgesetz geschützte Sonntagsruhe.

Das Verwaltungsgericht entschied, allein der Umstand, dass ein Ereignis „berlinweite Bedeutung“ habe, reiche für ein öffentliches Interesse an einer ausnahmsweise genehmigten Sonntagsöffnung nicht aus. Da die Veranstaltungen alle mehrtägig seien, könnten Besucher auch werktags einkaufen (Az: VG 4 L 527.17).

Berlin hat das liberalste Ladenöffnungsgesetz in Deutschland. Händler dürfen ihre Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr von 13.00 bis 18.00 Uhr öffnen. Acht Termine legt der Senat fest, zwei die Bezirke.

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