Grundsteuer:Scholz will Mieter beruhigen

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Olaf Scholz will mit seiner Grundsteuer-Reform niemandem schaden. (Foto: dpa)
  • Die geplante Reform der Grundsteuer stößt bei vielen Mietern und Grundstückseigentümern auf Widerstand. Sie fürchten noch höhere Kosten.
  • Finanzminister Olaf Scholz versucht, solche Bedenken auszräumen. Man wolle die Grundsteuer so reformieren, "dass es nicht zu mehr Belastung von Bewohnern kommt".

Von Max Ferstl und Cerstin Gammelin, Berlin

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat vor dem Treffen mit den Finanzministern der Bundesländer noch einmal für seine Vorschläge zur Reform der Grundsteuer geworben. Er strebe eine Lösung an, die zwei Ziele erfülle, "nämlich erstens, zu tun was das Bundesverfassungsgericht uns aufgegeben hat. Und zweitens, die Steuerzahler vor größerer Belastung zu schützen." Es würden zwei unterschiedliche Modelle diskutiert: eines, das sich mehr an den Grundstücks- und Gebäudeflächen orientiert. Und ein Modell, das sich am Wert der Grundstücke orientiert und ermöglicht, darauf Rücksicht zu nehmen, dass es auch Grundstücke gibt, die nicht sehr viel wert sind und wo man ermöglichen will, dass die dortigen Bewohner nicht so hohe Steuern zahlen müssen".

Eine wichtige Komponente der Grundsteuer soll "ganz besonders massiv" sinken

Scholz sagte, man habe alles entsprechend berechnet und versuche, "das System der Besteuerung von Grundbesitz so zu verändern, dass es nicht zu mehr Belastung von Bewohnern kommt". Beispielsweise werde die Steuermesszahl, die zur Berechnung benutzt und mit den Immobilienwerten multipliziert werde, "ganz besonders massiv" abgesenkt. Scholz nannte einen Wert von 0,319 Promille.

Diese massive Senkung bewirkt, dass die Wertsteigerung, die bei den Grundstücken in den letzten Jahrzehnten stattgefunden haben, sich nicht mehr bei der Besteuerung des Grundbesitzes niederschlagen würden. "Das haben wir komplett neutralisiert". Ergebnis werde sein, "dass wir das Steueraufkommen, das die Gemeinden heute aus der Grundsteuer haben, nicht erhöhen". Was die ersten gesetzlichen Maßnahmen betreffe, habe man bis Ende 2019 Zeit, so Scholz. Bis Ende 2024 sollen die weiteren Vorarbeiten soweit abgeschlossen sein, dass die neue Grundsteuer ab Januar 2025 erhoben werden kann.

© SZ vom 29.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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