Grunderwerbsteuer:Entlastungen für Immobilienkäufer

Grunderwerbsteuer: Wer kauft, muss Grunderwerbsteuer zahlen - fragt sich nur wie viel?

Wer kauft, muss Grunderwerbsteuer zahlen - fragt sich nur wie viel?

(Foto: U. J. Alexander/imago images)

Die Bundesregierung will es Familien und anderen Privatpersonen erleichtern, Immobilienbesitzer zu werden.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Wer ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung kaufen will, der kennt sie nur zu gut: Die Grunderwerbsteuer ist ein dicker Brocken bei den sogenannten Erwerbsnebenkosten, also denjenigen Kosten, die zusätzlich zum eigentlichen Immobilienpreis anfallen. Zusammen mit den Makler- und Notarkosten frisst auch die Grunderwerbsteuer bei vielen privaten Käufern einen Teil des Eigenkapitals auf. Je nach Bundesland werden zwischen 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises fällig. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will es den Ländern nun ermöglichen, mit dieser Steuerart flexibler umzugehen. Das Ziel: Familien und andere private Immobilienkäufer sollen entlastet werden.

Dabei handelt es sich um ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag. "Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer z. B. durch einen Freibetrag ermöglichen, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern", heißt es darin. Finanziert werden soll das über "das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen".

Nun macht sich Lindner an die Umsetzung. In einem Papier seines Hauses, das der SZ vorliegt, wird ein mögliches Modell skizziert, für das keine Grundgesetzänderung notwendig wäre. In dem Papier heißt es: "Die Länder erhalten die Befugnis, einen ermäßigten Steuersatz bei unmittelbaren Grundstückserwerben einzuführen, wenn der oder die Erwerber des Grundstücks eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind und das Grundstück nach dem Erwerb den eigenen Wohnzwecken des Erwerbers oder der Erwerber dienen soll." Übersetzt bedeutet das: Wer ein Grundstück kaufen will, um darauf für sich und seine Familie ein Haus zu bauen, könnte entlastet werden. Gewerbliche Investoren dagegen müssten weiterhin den vollen Steuersatz zahlen.

Die Länder sollen Gestaltungsspielraum erhalten

Außerdem sollen die Länder weitere Einschränkungen festlegen dürfen, wer in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes kommen soll - nicht nur zum Kreis der berechtigten Personen und der Frage, wie lange eine Immobilie selbst genutzt werden muss, sondern beispielsweise auch, dass die Ermäßigung nur für das erste Haus gilt, das jemand kauft - oder nur bis zu einer bestimmten Kaufsumme.

Als Vorteil dieses Modells wird in dem Papier genannt, dass auf diese Weise die gleiche Wirkung erreicht werden könne wie mit einem Freibetrag - nämlich indem bis zu einer bestimmten Bemessungsgrundlage ein Steuersatz von null Prozent erhoben wird. Gleichzeitig könnten die Länder ihre Regelung an die "regionalen Besonderheiten auf den Immobilienmärkten" anpassen.

Auf Twitter schrieb Lindner am Freitag: "Mehr Freiheiten für die Bundesländer" bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer, das sei der Kern seines Vorschlags. "So wollen wir den Weg zu den eigenen vier Wänden erleichtern. Angesichts steigender Zinsen ist Entlastung beim Eigenkapital mehr als dringlich."

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