Der Mann hat sich einen viel besuchten Platz gesucht. Mit seiner Geige fiedelt er am Samstagabend dort, wo immer wieder Partygänger an verschlossenen Türen rütteln. Hier, in der Burger-King-Filiale des größten deutschen Franchisenehmers Yi-Ko an der Münchner Sonnenstraße, gibt es keine Whopper mehr. Hier wie in den benachbarten Filialen ist zugesperrt. Und ob die Türen jemals noch mal öffnen werden, ist fraglich - zumindest so lange Yi-Ko hier der Chef ist.
Denn in der Geschäftsführung konzentriert man sich an diesem Wochenende nach SZ-Informationen auf das möglicherweise Unvermeidliche: den Gang zum Insolvenzgericht. Interner Schriftverkehr, welcher der SZ vorliegt, dokumentiert, dass man sich der Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit bewusst ist.
Interimsgeschäftsführer Dieter Stummel sagte, dass man sich noch im Bereich verschiedener Szenarien bewege, man müsse sich jedoch vorsorglich auf alle Möglichkeiten vorbereiten. Unvermeidlich würde der Gang zum Insolvenzgericht, wenn es nicht gelänge, geschlossene Filialen möglichst schnell wieder zu öffnen. Schließlich liefen die Kosten weiter, ohne dass man Einnahmen habe. "Eine Insolvenzanmeldung wäre dann unvermeidbar", sagte er.
Zumal Yi-Ko nach der Berichterstattung des Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff über schlechte hygienische Bedingungen und ungerechte Arbeitsbedingungen ohnehin schon unter Umsatzrückgängen von bis zu 40 Prozent zu leiden hatte. Das Geschäft habe sich zuletzt allerdings erholt. Der Verlauf der vergangenen Tage habe die Umsätze nun wieder einbrechen lassen.
Am Wochenende standen Kunden vor vielen verschlossenen Türen
Wie einer internen E-Mail zu entnehmen ist, gehen die Verantwortlichen davon aus, dass die Insolvenz drohe, wenn es nicht gelinge, den von Burger King verhängten Lieferstopp für Waren aufzuheben. Authentisch ist auch ein Schreiben von Mitgesellschafter Ergün Yildiz, in dem es um Bemühungen geht, eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, die Lage sei ernst. Hoffnungslos ist die Yi-Ko-Spitze aber noch nicht: Man sei derzeit noch in Gesprächen mit Burger King und versuche, sich gegen die einstweilige Verfügung und fristlose Kündigung der Verträge juristisch zu wehren, sagte Geschäftsführer Stummel am Wochenende.
Dass an diesem Wochenende Kunden vor vielen verschlossenen Türen der Franchise-Filialen standen, ist das Ergebnis einer Eskalation: Am Dienstagabend hatte Lizenzgeber Burger King seinem größten Franchisenehmer fristlos gekündigt: Wochenlang hatte Burger King, auch mit Unterstützung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Arbeits-und Hygienebedingungen in den deutschlandweit 89 von Yi-Ko betriebenen Fastfood-Restaurants mit gut 3000 Mitarbeitern ins Auge genommen. Am Ende stand der Entschluss, sich zu trennen: Diese "schwierige, jedoch notwendige Entscheidung" sei getroffen worden, nachdem sich Yi-Ko "wiederholt nicht an die vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen" gehalten habe, hieß es.
Yi-Ko wehrte sich - am Freitag erwirkte Burger King jedoch eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München. Die Verfügung bedeute für den Franchisenehmer nicht die umgehende Schließung, hatte am Freitag ein Burger-King-Sprecher gesagt. Yi-Ko müsse aber alle markenrechtlich geschützten Gegenstände wie Schilder und Speisekarten entfernen, die Mitarbeiter müssten die Uniformen ablegen. "Wenn sie alles abnehmen, bleibt es ihnen überlassen, was sie mit dem Restaurant machen", sagte der Sprecher.
Die Yi-Ko-Geschäftsleitung wandte sich daraufhin mit einem Brief an seine Regionalverantwortlichen. Dort heißt es, dass die Restaurants so lange geöffnet bleiben sollten, wie sie Vorräte haben. Danach aber müssen sie schließen, die Mitarbeiter nach Hause geschickt werden. Man gehe derzeit davon aus, dass der Verkauf existierender Warenvorräte möglich sei, heißt es in dem Schreiben. Die Restaurants sollten daher "unter strengster Einhaltung der Burger-King-Standards" offen gehalten werden, "solange dies in sinnvoller Weise möglich sei". Andere Waren zu beziehen, sei nicht möglich. Sobald wesentliche Produkte, wie etwa die Burgerbrötchen, ausgingen, solle das betroffene Restaurant unverzüglich schließen. Die Angestellten sollten sich aber darauf einstellen, dass die Schließung nur wenige Tage dauern könnte. Yi-Ko habe sich gegen die einstweilige Verfügung rechtlich zur Wehr gesetzt.
Gewerkschaft: Arbeitsplätze von 3000 Beschäftigten massiv bedroht
Wie lange man die Situation wirtschaftlich durchhalten könne? "Wochen sicher nicht", sagte Stummel der SZ. Auch die Gewerkschaft NGG sorgt sich um die Folgen der Restaurantschließungen. Das gerichtliche Vorgehen von Burger King gegen Yi-Ko bezeichnete die NGG als "drastischen Schritt, der die Sicherheit der Arbeitsplätze von 3000 Beschäftigten massiv bedroht". Mit der Vergabe der Filialen an Yi-Ko habe Burger King 2013 eine "grundfalsche Entscheidung" getroffen, kritisierte NGG-Vizechef Burkhard Siebert. Der Konzern stehe deshalb jetzt in der Pflicht, für die Beschäftigten eine "schnelle, umfassende und faire Lösung" zu finden.
In München berichtete der NGG-Regionalchef Mustafa Öz, die Mitarbeiter der betroffenen elf Filialen hätten entsetzt reagiert, weil sie nach Hause geschickt worden seien und an den kommenden Tagen nicht zur Arbeit erscheinen sollen. "Alle Beschäftigten haben große Angst um ihren Arbeitsplatz und um ihre Zukunft", sagte Öz. Die Löhne in der Branche seien niedrig, die Rücklagen der Angestellten sehr gering und deshalb schnell aufgebraucht.