Wiesbaden:Opposition will gegen Corona-Sondervermögen klagen

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Fraktionsvorsitzenden Nancy Faeser (SPD). (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)

Die oppositionellen Landtagsfraktionen von SPD und FDP haben eine Klage gegen das Corona-Sondervermögen der schwarz-grünen Landesregierung vor dem Hessischen...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die oppositionellen Landtagsfraktionen von SPD und FDP haben eine Klage gegen das Corona-Sondervermögen der schwarz-grünen Landesregierung vor dem Hessischen Staatsgerichtshof angekündigt. Ein Rechtsgutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einrichtung des „schuldenfinanzierten Schattenhaushaltes“ verfassungswidrig sei, erklärten die SPD-Fraktionsvorsitzende Nancy Faeser und der FDP-Fraktionsvorsitzende René Rock am Montag in Wiesbaden. Die Klage solle bis Anfang November beim hessischen Verfassungsgericht eingereicht werden.

Nach Einschätzung des Rechtsgutachters Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes ist das Sondervermögen verfassungswidrig, da „über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren am hessischen Kernhaushalt vorbei“ Ausgaben möglich seien. Das Landtagsplenum sei unzulässigerweise von der jährlichen Bewilligung und Kontrolle dieses Geldes ausgeschlossen. Die Fraktionsvorsitzende der CDU, Ines Claus, geht davon aus, dass das Gesetz rechtlich zulässig ist.

Der Landtag hatte im Sommer mit den Stimmen der Regierung ein Sondervermögen in Höhe von zwölf Milliarden Euro verabschiedet. Es soll dabei helfen, die Folgen der Corona-Krise zu finanzieren. Bis Ende 2023 dürfen Kredite aufgenommen werden, beispielsweise um Steuerverluste des Landes und der Kommunen auszugleichen. Die Opposition hatte sich hingegen für Nachtragshaushalte zur Bewältigung der Corona-Kosten ausgesprochen.

„Wir fühlen uns bestätigt, dass der Schattenhaushalt verfassungswidrig ist“, sagte Faeser. Rock nannte das Vorgehen der Landesregierung einen „Missbrauch der Krise für eigene politische Ideen“. Ökolandbau, energetische Sanierung von Forsthäusern und Fahrradabstellanlagen hätten nichts mit Corona zutun und sollten daher nicht aus dem „Schattenhaushalt“ finanziert werden, sagte er.

Die CDU-Fraktionsvorsitzende Claus verteidigte das Sondervermögen und erinnerte daran, dass auch das Nachbarland Rheinland-Pfalz unter anderem diesen Weg gewählt habe - unter SPD-Führung. „Wir vertrauen auf das vom Hessischen Landtag beschlossene und rechtlich zulässige Gesetz“, teilte Claus mit. Wenn die Opposition daran Zweifel habe, „kann sie es gerne vom Staatsgerichtshof überprüfen lassen“.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzender Mathias Wagner erklärte: „Wir warten diese Prüfung in großer Gelassenheit ab und erwarten dies auch von den Oppositionsparteien.“ Ob ein Gesetz verfassungswidrig sei oder nicht, entscheide nicht die Opposition, sondern der Staatsgerichtshof.

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