Wiesbaden:Minister: Alle Maßnahmen des Sondervermögens haben Bestand

Finanzminister Michael Boddenberg (CDU). (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Finanzminister Michael Boddenberg hat gefasst auf die Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofes reagiert, dass das Corona-Sondervermögen des Landes...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Finanzminister Michael Boddenberg hat gefasst auf die Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofes reagiert, dass das Corona-Sondervermögen des Landes verfassungswidrig ist. „Ich bin froh, dass wir nun Klarheit haben“, sagte Boddenberg am Mittwoch in Wiesbaden. Das Gericht habe mit seiner Entscheidung Neuland betreten. Es gebe nun Einiges zum Nacharbeiten. „Wir müssen eine Neuregelung schaffen.“

Wichtig sei jedoch, dass alle bislang beschlossenen Maßnahmen Bestand hätten, betonte der Finanzminister. Das gelte auch für die Maßnahmen, die bereits begonnen hätten. Das Land hat nach der Entscheidung von Hessens obersten Richtern nun eine Übergangsfrist bis Ende März nächsten Jahres, um eine Neuregelung seiner Corona-Finanzierung sicherzustellen.

© dpa-infocom, dpa:211027-99-759418/2

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