Mainz:CDU wirft Landesregierung Trickserei mit Kommunen-Geld vor

Mainz (dpa/lrs) - Die CDU-Fraktion hat der Landesregierung rechtswidrigen Umgang mit Geld der Kommunen vorgeworfen und Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) der Lüge bezichtigt. Fraktionschef Christian Baldauf und der kommunalpolitische Sprecher Gordon Schnieder stützten diese Beschuldigung am Dienstag in Mainz auf Ergebnisse eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, das die CDU-Fraktion zum kommunalen Stabilisierungsfonds beauftragt hat. Dieser 2007 eingerichtete Fonds soll Schwankungen bei Einnahmen der Kommunen ausgleichen. Im Entwurf des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) wird der Fonds umbenannt in Stabilisierungsrechnung.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mainz (dpa/lrs) - Die CDU-Fraktion hat der Landesregierung rechtswidrigen Umgang mit Geld der Kommunen vorgeworfen und Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) der Lüge bezichtigt. Fraktionschef Christian Baldauf und der kommunalpolitische Sprecher Gordon Schnieder stützten diese Beschuldigung am Dienstag in Mainz auf Ergebnisse eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, das die CDU-Fraktion zum kommunalen Stabilisierungsfonds beauftragt hat. Dieser 2007 eingerichtete Fonds soll Schwankungen bei Einnahmen der Kommunen ausgleichen. Im Entwurf des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) wird der Fonds umbenannt in Stabilisierungsrechnung.

Damit werde die Grundidee des Stabilisierungsfonds ad absurdum geführt, kritisierte Baldauf. Die in dem Fonds bislang ausgewiesenen 800 Millionen Euro seien kein getrennt angelegtes Vermögen und faktisch nicht vorhanden. „Das ist ein Taschenspielertrick, der auch noch rechtswidrig ist.“ Ministerin Ahnen habe mit der Aussage, die Kommunen erhielten 2019 rund 60 Millionen Euro als „zusätzliches, neues Geld“ vom Land, die Unwahrheit gesagt, da dieses Geld aus dem Anspruch der Kommunen gegenüber dem Stabilisierungsfonds und damit letztlich aus dem „Sparbuch der Kommunen“ komme. „Dann ist das im Umkehrschluss eine Lüge“, sagte Schnieder.

Das Gutachten hält fest, dass die Mittel des Fonds als „reales (zweckgebundenes) Vermögen getrennt anzulegen“ sei. Dies sei nie erfolgt, bemängelt die CDU-Fraktion. Allerdings gelangt das Gutachten auch zu dem Ergebnis: „Ein Anspruch der Kommunen gegen die Landesregierung auf Auszahlung der Finanzreserve besteht nicht.“

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: