Magdeburg:Grundsteuererklärung: Landtag debattiert über längere Frist

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Die Webadresse des Portals der deutschen Steuerverwaltungen für Steuererklärungen: Elster. (Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild)

Nach Ansicht der Grünen-Landtagsfraktion soll sich Landesregierung von Sachsen-Anhalt beim Bund für eine Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung...

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Magdeburg (dpa/sa) - Nach Ansicht der Grünen-Landtagsfraktion soll sich Landesregierung von Sachsen-Anhalt beim Bund für eine Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis mindestens 31. Januar 2023 einsetzen. Dies sei „ein Muss“, sagte Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann mit Blick auf die schleppende Abgabe der Grundsteuererklärungen vor der Landtagssitzung.

Laut Lüddemann hat bisher nur ein geringer zweistelliger Prozentsatz der Menschen in Sachsen-Anhalt die Grundsteuererklärung eingereicht, die bisher geltende Frist endet aber bereits am 31. Oktober.

Der Landtag überwies den Antrag der Grünen am Mittwochabend zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter (CDU) sagte im Parlament, die Finanzminister hätten sich sehr ausführlich mit dem Thema befasst. Man wolle sich Ende September über eine mögliche Fristverlängerung verständigen. Es sei zunächst aber richtig, in den nächsten Wochen abzuwarten, wie sich die Zahl der Einreichungen entwickle.

Die schwarz-rot-gelbe Koalition hatte sich im Vorfeld der Sitzung offen gegenüber dem Vorstoß der Grünen gezeigt. „Die Verschiebung des Termins ist aus meiner Sicht das Minimalste, was man machen kann“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben. CDU-Fraktionschef Guido Heuer verwies auf die Zuständigkeit des Bundes. Die Praxis belege aber, dass Ende Oktober als Termin wohl nicht zu halten sei.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnungsmethode für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Das neue Verfahren soll nun stärker als bisher den Wert von Immobilien berücksichtigen. Bundesweit muss dafür der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet werden. Auf der Grundlage setzen Städte und Gemeinden dann die neu berechnete Grundsteuer fest, die ab dem Jahr 2025 zu zahlen ist.

© dpa-infocom, dpa:220907-99-660073/5

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