Finanzen kompakt:Dauerzoff mit Kirch

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Medienunternehmer Leo Kirch fährt eine neue Attacke gegen den Erzfeind Deutsche Bank. Außerdem: Bei Internethändlern klingelt die Kasse und bei Schäuble die Alarmglocke.

Die Deutsche Bank und der Medienunternehmer Leo Kirch finden in ihrem seit acht Jahren dauernden Streit nicht zueinander. Beide Seiten bestätigten am Dienstag, dass die vom Landgericht München im Herbst angeregten Gespräche über einen Vergleich gescheitert sind - und wiesen sich gegenseitig die Verantwortung dafür zu.

Ein Sprecher des 83-jährigen ehemaligen Medienmoguls sagte, die Bank habe die Gespräche anders als Kirch nicht ergebnisoffen geführt. Ein Sprecher der Deutschen Bank erklärte hingegen: "Wir waren und sind immer noch bereit und daran interessiert, eine angemessene und faire Lösung für diese Angelegenheit zu finden. Aber die Erklärung der Kirch-Seite zeigt deutlich, dass dies dort niemals der Fall war."

Kirch wirft der Bank vor, sie habe sein Medienimperium in den Untergang getrieben, und überzieht das Institut seit Jahren mit Klagen. Er hält den früheren Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer für die Insolvenz verantwortlich, weil er 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit des Unternehmens angezweifelt habe.

Daraufhin hätten die Gläubigerbanken Kirch den Geldhahn zugedreht. Kirch fordert 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz. Die Bank hält dem entgegen, dass der Medienkonzern schon vorher dem Untergang geweiht gewesen sei. Die Vergleichsverhandlungen waren Teil des Verfahrens, in dem es um die Frage geht, wie hoch der Schadenersatz ausfällt, den der Bundesgerichtshof (BGH) einem der Kirch-Unternehmen im Grundsatz nach zugestanden hat.

Ob und welche Schäden dem Konzern durch das Interview tatsächlich entstanden sind, hatten die BGH-Richter offengelassen. Kirch verlangt allein hier über eine Milliarde Euro. In parallelen Prozessen hatte Kirch immer wieder Niederlagen einstecken müssen.

Richter strafen Bank wegen Zinsswap ab

Wegen mangelnder Aufklärung eines Kunden über hochriskante Zinsspekulationen muss eine Bank einem Kunden 1,5 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts hervor.

Bei einem Zinsswap-Geschäft vereinbaren Vertragspartner, zu bestimmten zukünftigen Zeitpunkten Zinszahlungen auf festgelegte Nennbeträge auszutauschen. Im vorliegenden Fall hatte die Bank ihrem Kunden zwei Verträge zum Zwecke der Zinsoptimierung angeboten und empfohlen.

Das Institut verpflichtete sich, an den Kunden für die Dauer von fünf Jahren Zinsen in Höhe eines festes Zinssatzes aus einem fiktiven Betrag zu zahlen. Der Kunde verpflichtete sich im Gegenzug, einen nach einer komplizierten Rechenformel und in Abhängigkeit zu der Kursentwicklung von Interbankenzinssätzen zu berechnenden Zinssatz an die Bank zu zahlen.

Dabei gewinne die Seite, die während der Laufzeit des Vertrages an die andere Seite weniger gezahlt habe, berichtete das Oberlandesgericht. Das Kreditinstitut habe dem Kunden verschwiegen, dass die Gewinn- und Verlustchancen von Swap-Verträgen nur auf der Grundlage von vorgeschriebenen Wahrscheinlichkeitsberechnungen mit Risikomodellen beurteilt werden könnten, bemängelten die Richter.

Die Bank habe dem Kunden daher nicht den falschen Eindruck vermitteln dürfen, er könne die Erfolgsaussichten der angebotenen Verträge abschätzen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts handelt es sich bei dem Swap-Vertrag um eine Art Glücksspiel, das der Kunde mit seiner pauschalen Zinsmeinung gegen die Bank mit ihren hoch entwickelten Rechenmodellen spiele. Dies sei dem Kunden nicht bewusst gewesen.

Das Gericht kritisierte zudem, dass die Bank selbst die Zinsswap-Verträge mit Hilfe ihrer Risikomodelle so konstruiert habe, dass der Kunde wahrscheinlich einen Verlust erleiden werde. Die Bank sei als Berater verpflichtet, die Interessen ihrer Kunden zu wahren. Die Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig.

E-Commerce legt zu

Die Deutschen geben immer mehr Geld im Internet aus: Im vergangenen Jahr haben Verbraucher für rund 15,5 Milliarden Euro Waren und Dienstleistungen im Netz gekauft. Damit legte der Umsatz des E-Commerce-Sektors mit einem Plus von 14 Prozent zwar nicht mehr ganz so stark zu wie 2008, teilte das Marktforschungsunternehmen GfK mit.

Dennoch bleibe das Internet der Vertriebskanal mit der höchsten Wachstumsdynamik. Die positive Umsatzentwicklung sei vor allem darauf zurückzuführen, dass die Verbraucher mehr Geld im Netz ausgeben - im Schnitt 506 Euro, was einem Plus von 10 Prozent entspricht. Die Häufigkeit blieb mit 9,4 Einkäufen pro Jahr konstant.

In den ersten drei Quartalen 2009 war die Steigerungsrate im Internethandel mit zwölf Prozent eher moderat. Doch im vierten Quartal legte das Geschäft laut GfK um 19 Prozent zu und erreichte damit wieder den Durchschnittswert des Jahres 2008. Die niedrigeren Erlöse im Hartwaren- und Technikbereich (rund 12 Prozent Plus) wurden vom Anstieg bei der Mode (plus 25 Prozent) deutlich in den Schatten gestellt.

Schäuble knöpft sich Finanzdienstleister vor

Als Konsequenz aus der Finanzkrise hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Privatanlegern angekündigt. Unter anderem solle es strengere Sanktionen gegen Finanzdienstleister bei Falschberatung geben, teilte das Finanzministerium mit. Zudem solle ein Verbot sogenannter ungedeckter Leerverkäufe verhängt werden.

Außerdem werde eine Mindesthaltefrist für offen Immobilienfonds eingeführt, die sich an der Dauer der Kündigungsfrist orientieren. Über zusätzlichen Veröffentlichungspflichten für Finanzinstrumente solle zudem das unbemerkte "Anschleichen" an Unternehmen verhindert werden.

China nimmt Banker an die kurze Leine

Auch China will gesetzliche Regelungen für die Bezahlung von Bankmanagern einführen. Bonuszahlungen sollen höchstens das Dreifache des Grundgehalts betragen dürfen, berichtete die staatliche Zeitung China Daily.

Mindestens 40 Prozent der Sonderzahlungen sollen die Banker demnach erst nach Ablauf von drei Jahren bekommen, bei Managern auf der Führungsebene soll dieser Anteil 50 Prozent betragen.

Auch eine Malus-Regelung sollen die chinesischen Banken dem Bericht zufolge einführen: Bei Verlusten können sie bereits gezahlte Boni zurückfordern und die Auszahlung bereits versprochener Boni aussetzen. Die neuen Regelungen würden voraussichtlich noch in diesem Monat veröffentlicht, berichtete die Zeitung. Sie sollen dafür sorgen, dass die Banker weniger Risiken bei der Kreditvergabe eingehen.

Die G-20-Staaten hatten sich bei ihrem Gipfeltreffen in Pittsburgh im September auf strengere Regeln zur Begrenzung von Managervergütungen geeinigt. Großbritannien und Frankreich etwa führten eine Sondersteuer auf Bankerboni ein. In Deutschland wollen die Banken selbst in diesem Jahr strengere Regeln einführen und die Gehälter stärker am nachhaltigen Erfolg der Geldinstitute ausrichten.

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