Köln:„Correctiv“ geht gegen Kirchenurteil in Berufung

Köln (dpa/lnw) - Die katholische Kirche muss der Presse keine Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln geben - gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geht das Recherchenetzwerk "Correctiv" in Berufung. "Wir werden weiter für mehr Transparenz für alle Christinnen und Christen kämpfen", sagte die Journalistin Annika Joeres, die die Klage eingereicht hatte, der Deutschen Presse-Agentur. "Wie die katholische Kirche ihr Geld anlegt, ist entscheidend für die Zukunft der Schöpfung, beispielsweise für unser Klima. Und wir können nicht nachvollziehen, warum sich die Kirche über Jahre und mit viel Einsatz gegen eine Offenlegung ihrer Investitionen wehrt." Die Berufung wird am Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt.

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Köln (dpa/lnw) - Die katholische Kirche muss der Presse keine Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln geben - gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geht das Recherchenetzwerk „Correctiv“ in Berufung. „Wir werden weiter für mehr Transparenz für alle Christinnen und Christen kämpfen“, sagte die Journalistin Annika Joeres, die die Klage eingereicht hatte, der Deutschen Presse-Agentur. „Wie die katholische Kirche ihr Geld anlegt, ist entscheidend für die Zukunft der Schöpfung, beispielsweise für unser Klima. Und wir können nicht nachvollziehen, warum sich die Kirche über Jahre und mit viel Einsatz gegen eine Offenlegung ihrer Investitionen wehrt.“ Die Berufung wird am Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt.

Joeres beruft sich in ihrer Klage auf die staatliche Auskunftspflicht gegenüber Journalisten. Diese gelte auch für die Kirche, da deren Kirchensteuer vom Staat eingezogen werde. Das Verwaltungsgericht hatte in der vergangenen Woche jedoch entschieden, der presserechtliche Auskunftsanspruch scheitere in diesem Fall daran, dass es sich bei der Kirche nicht um eine Behörde handele. Zwar sei das Erheben der Kirchensteuer eine hoheitliche Aufgabe, doch die Verwendung der Mittel gehöre dann in den kirchlichen Bereich, entschied das Gericht. Die Anlageentscheidungen seien eine „innerkirchliche Angelegenheit“ und fielen unter die religiöse Selbstbestimmung. Das Erzbistum Köln, gegen das sich die Klage konkret richtet, betont, es lege bereits transparent offen, was mit den Kirchensteuermitteln geschehe.

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