Karlsruhe:Fubus-Gläubiger sollen Abschlagszahlung erhalten

Dresden (dpa/sn) - Vier Jahre nach Auffliegen des Infinus-Skandals dürfen sich die Gläubiger des insolventen Mutterkonzerns Fubus auf eine erste Abschlagszahlung freuen. Der Bundesgerichtshof habe dafür den Weg freigemacht, teilte Insolvenzverwalter Bruno Kübler am Dienstag in Dresden mit. 28 000 geschädigte Anleger könnten im kommenden Frühjahr mit einer ersten Quotenzahlung in Höhe von fünf bis sechs Prozent rechnen.

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Dresden (dpa/sn) - Vier Jahre nach Auffliegen des Infinus-Skandals dürfen sich die Gläubiger des insolventen Mutterkonzerns Fubus auf eine erste Abschlagszahlung freuen. Der Bundesgerichtshof habe dafür den Weg freigemacht, teilte Insolvenzverwalter Bruno Kübler am Dienstag in Dresden mit. 28 000 geschädigte Anleger könnten im kommenden Frühjahr mit einer ersten Quotenzahlung in Höhe von fünf bis sechs Prozent rechnen.

Ursprünglich sollte die Zahlung bereits 2016 erfolgen. Zunächst habe aber die Entscheidung im Rechtsstreit um die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters in der Gläubigerversammlung abgewartet werden müssen. „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein Sieg für die Gläubiger“, betonte Kübler.

Das Insolvenzverfahren über die Future Business KGaA (Fubus) ist mit einer Schadenssumme von weit über einer Milliarde Euro eines der größten der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Infinus-Finanzgruppe war Ende 2013 nach Bekanntwerden von Betrugsvorwürfen zusammengebrochen. Seit zwei Jahren müssen sich sechs Ex-Manager des größtenteils insolventen Firmengeflechts vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft fünf von ihnen gewerbsmäßigen Bandenbetrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vor; dem Sechsten Beihilfe.

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