Schufa:Gut, dass die Richter den menschlichen Faktor verteidigen

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Eine Schufa-Filiale in Köln. (Foto: Imago Stock & People)

Europas oberster Gerichtshof setzt dem automatischen Urteil über die Bonität von Verbrauchern Grenzen.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Die Schufa ist bekanntlich im Prognosewesen unterwegs, aber um das Urteil aus Luxemburg vorherzusehen, musste man wirklich kein Experte für die Zukunft sein. Das Gutachten des Generalanwalts, vor allem aber der durchgängig strikte Kurs des Europäischen Gerichtshofs im Datenschutz legten nahe, dass es eng werden dürfte für die Auskunftei mit ihrem Datenschatz von 68 Millionen Bürgern. So ist es nun auch gekommen, das Urteil ist äußerst streng ausgefallen, oder sehr datenschutzfreundlich, wenn man auf die andere Seite blickt. Noch ist nicht das allerletzte Wort gesprochen, zunächst muss ein Verwaltungsgericht die Vorgaben des EuGH umsetzen, danach wird vermutlich der Gesetzgeber ausloten, ob für das Geschäftsmodell der Schufa eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden kann. Aber schon jetzt ist klar, dass das Urteil einen tiefen Einschnitt für das Geschäft mit den Bonitätsprognosen bedeutet.

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