Oldenburg:EWE-Prozess: Anwalt stellt Befangenheitsantrag gegen Richter

Oldenburg (dpa) - Im Zivilprozess um den Rauswurf des früheren EWE-Chefs Matthias Brückmann hat dessen Anwalt am Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Der Oldenburger Energiekonzern habe erforderliche Dokumente nicht zur Verfügung gestellt. "Es kann hier überhaupt keine Beweisaufnahme stattfinden, bevor die EWE nicht dargelegt hat, wie die Spendenpraxis seit 2013 war", sagte Brückmanns Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz. Der Richter müsse EWE dazu bringen, die Dokumente vorzulegen, bevor Zeugen vernommen werden.

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Oldenburg (dpa) - Im Zivilprozess um den Rauswurf des früheren EWE-Chefs Matthias Brückmann hat dessen Anwalt am Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Der Oldenburger Energiekonzern habe erforderliche Dokumente nicht zur Verfügung gestellt. „Es kann hier überhaupt keine Beweisaufnahme stattfinden, bevor die EWE nicht dargelegt hat, wie die Spendenpraxis seit 2013 war“, sagte Brückmanns Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz. Der Richter müsse EWE dazu bringen, die Dokumente vorzulegen, bevor Zeugen vernommen werden.

Der EWE-Aufsichtsrat hatte Brückmann im Februar 2017 wegen „einer Vielzahl diverser grober Verfehlungen“ fristlos entlassen - darunter eine umstrittene Spende von 253 000 Euro an eine Stiftung des Ex-Boxweltmeisters Wladimir Klitschko. Brückmanns Anwalt, Bernd-Wilhelm Schmitz, sieht kein Fehlverhalten, das einen Rauswurf rechtfertigt. Ursprünglich war geplant, dass am Donnerstag frühere und aktuelle Führungskräfte des Konzerns zur Spendenpraxis des Unternehmens befragt werden. Nach dem Befangenheitsantrag wurde die Verhandlung vorübergehend unterbrochen.

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