Energie - Niederzier:Gericht: Räumung eines Baumhauses war rechtmäßig

Köln/Kerpen (dpa) - Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag gegen die Räumung eines Baumhauses im Hambacher Forst abgelehnt. Mehrere Privatpersonen hatten sich an das Gericht gewandt, um den Räumungsbeschluss der Stadt Kerpen zu kippen. Das Gericht lehnte dies in einem Fall am Nachmittag ab. Nach Aussage einer Gerichtssprecherin sei davon auszugehen, dass bei den noch ausstehenden Eilanträgen ähnlich entschieden wird.

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Köln/Kerpen (dpa) - Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag gegen die Räumung eines Baumhauses im Hambacher Forst abgelehnt. Mehrere Privatpersonen hatten sich an das Gericht gewandt, um den Räumungsbeschluss der Stadt Kerpen zu kippen. Das Gericht lehnte dies in einem Fall am Nachmittag ab. Nach Aussage einer Gerichtssprecherin sei davon auszugehen, dass bei den noch ausstehenden Eilanträgen ähnlich entschieden wird.

Das Einschreiten zur Gefahrenabwehr für den Bewohner selbst und wegen Waldbrandgefahr sei gerechtfertigt, teilte das Gericht mit. Die kurze Räumungsfrist sei "insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Gefahrintensivierung wegen einer zu befürchtenden weiteren Eskalation der Situation nicht zu beanstanden", heißt es in der Mitteilung. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

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