Kassel:Gerichtshof befasst sich mit Windkraftplanung im Odenwald

Kassel/Darmstadt (dpa/lhe) - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel befasst sich heute mit der umstrittenen Windkraftplanung im Odenwald. Geklagt haben die zwölf Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises: Sie wollen, dass das Land ihre Planung für Windkraftflächen im Odenwald genehmigt. Mit einem sogenannten Flächenutzungsplan hatten die Kommunen nach eigenen Kriterien festlegen wollen, wo Windräder gebaut werden dürfen. Doch das Land hatte diesen nicht genehmigt. (Az.: 4 A 2426/17)

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Kassel/Darmstadt (dpa/lhe) - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel befasst sich heute mit der umstrittenen Windkraftplanung im Odenwald. Geklagt haben die zwölf Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises: Sie wollen, dass das Land ihre Planung für Windkraftflächen im Odenwald genehmigt. Mit einem sogenannten Flächenutzungsplan hatten die Kommunen nach eigenen Kriterien festlegen wollen, wo Windräder gebaut werden dürfen. Doch das Land hatte diesen nicht genehmigt. (Az.: 4 A 2426/17)

Stattdessen hat die Regionalversammlung Südhessen dem sogenannten „Teilplan Erneuerbare Energien“ zugestimmt. Dieser sieht Vorranggebiete für Windkraftanlagen auf 1,4 Prozent der Fläche Südhessens vor, 0,8 Prozent sind „Weißflächen“, über die noch entschieden werden soll. Der Plan der Kommunen sieht im Odenwald laut Kreisverwaltung weniger Flächen und eine stärkere Konzentration von Windrädern vor. Das soll eine Verspargelung der Landschaft verhindern. In erster Instanz waren die Kommunen gescheitert. Bei der Verhandlung vor dem obersten Verwaltungsgericht in Hessen wird mit einem Urteil am Abend gerechnet.

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