Corona-Hilfen für Hotels:Dorint-Chef kündigt Verfassungsklage an

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Fühlt sich ungerecht behandelt: Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe. (Foto: Honestis AG)

Dirk Iserlohe kämpft seit Jahren um höhere Pandemie-Entschädigungen für seine Hotelkette. Vor dem Bundesgerichtshof ist er gescheitert - aber er will erneut nach Karlsruhe.

Von Sonja Salzburger

Die Betreiber zweier Dorint-Hotels sind am Donnerstag mit einer Klage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der BGH hatte am Donnerstag darüber verhandelt, inwieweit Bund und Länder für Einbußen aufkommen müssen, die Unternehmen während der Pandemie erlitten haben.

Die besagten Bremer Dorint-Hotels hatten versucht, einen Ausgleich für ihre entstandenen Kosten und ausbleibenden Gewinne in den Jahren 2020 und 2021 zu erstreiten. Sie hatten argumentiert, dass ihnen in der Pandemie rechtswidrige und unverhältnismäßige Beschränkungen auferlegt worden seien. Zudem seien sie durch staatliche Corona-Hilfen nicht ausreichend entschädigt worden.

Der Prozess ist Teil einer ganzen Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen, die Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe in allen 14 Bundesländern, in denen seine Hotelkette vertreten ist, angestoßen hat. Er kritisiert die in seinen Augen willkürlich festgelegte staatliche Obergrenze für Ausgleichszahlungen. Iserlohe empfindet es als ungerecht, dass sein Konzern, zu dem 60 Hotels gehören, nur für etwa 45 Prozent seiner während der Pandemie entstandenen Einbußen entschädigt worden sei. Betreiber von kleineren und mittelgroßen Hotelunternehmen hätten hingegen bis zu 100 Prozent kompensiert bekommen. "Mir fehlen zur Gleichstellung rund 45 Millionen plus Zinsen und Gerichtskosten, das sind ungefähr 60 Millionen", sagte Iserlohe der Süddeutschen Zeitung. "Das ist nicht einfach wegzustecken."

Der BGH hingegen erklärte in einer Pressemitteilung nach dem Prozess, er halte die Größe eines Unternehmens durchaus für "ein sachgerechtes Unterscheidungsmerkmal hinsichtlich der Verteilung staatlicher Hilfen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie." Größere Unternehmen kämen im Vergleich zu kleineren leichter an Kredite und könnten sich auch am Kapitalmarkt Geld besorgen. Zudem habe die Bundesregierung zur Unterstützung größerer Unternehmen den Wirtschaftsstabilisierungsfonds eingerichtet. Die im Rahmen des Fonds gewährten Hilfen müssen Unternehmens allerdings verzinst zurückzahlen.

Über das aktuelle Urteil sei er "nicht enttäuscht, aber dennoch frustriert", so Iserlohe. Er beabsichtige nun, innerhalb der kommenden acht Wochen einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht abzugeben. "Abgerechnet wird am Schloßplatz und bei keinem Gericht zuvor." Der Dorint-Chef, in dessen Hotels nach eigenen Angaben mehr als 4000 Mitarbeiter beschäftigt sind, hat auch bereits mehr als 120 Beschwerdebriefe an Politiker geschrieben, zuletzt an Wirtschaftsminister Robert Habeck. Die Antworten seien allerdings enttäuschend gewesen.

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