Düsseldorf:Private Sicherheitswirtschaft will mehr Regulierung

Düsseldorf (dpa) - Das private Sicherheitsgewerbe ruft nach mehr Regulierung seiner Branche. Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft begrüßte am Mittwoch in Düsseldorf das von der großen Koalition in Aussicht gestellte Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Es biete eine reelle Chance für eine gesetzliche Basis der Branche mit ihren 267 000 Beschäftigten, sagte Verbandspräsident Gregor Lehnert.

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Düsseldorf (dpa) - Das private Sicherheitsgewerbe ruft nach mehr Regulierung seiner Branche. Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft begrüßte am Mittwoch in Düsseldorf das von der großen Koalition in Aussicht gestellte Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Es biete eine reelle Chance für eine gesetzliche Basis der Branche mit ihren 267 000 Beschäftigten, sagte Verbandspräsident Gregor Lehnert.

Dem Verband gehören 1000 der 6500 Unternehmen der Branche an. Sie hoffen auf gesetzliche Mindeststandards, die das Preisdumping begrenzen. „Der Versuch, das branchenintern zu regeln, ist kläglich gescheitert“, bekannte Lehnert. Die Missstände in der Branche müssten beseitigt, Zuverlässigkeit und Seriosität verbessert werden.

So befürwortet der Verband das zentrale Bewacherregister, in dem vom 1. Juli an alle Mitarbeiter des Gewerbes erfasst sein sollen. Es war nach Übergriffen privater Wachleute in der Flüchtlingsunterkunft Burbach in Nordrhein-Westfalen vom Bundestag beschlossen worden. Darin sollen Auskünfte zu Qualifikation und Zuverlässigkeit der Beschäftigten bundesweit elektronisch abrufbar sein. Sicherheitsmitarbeiter sollen damit rasch behördlich überprüfbar sein und doppelte Überprüfungen bei Arbeitgeberwechsel vermieden werden.

Wenn die Kommunen die Bewachung von Parks privatisierten, müssten die Bewacher zudem auch das Recht bekommen, Ausweise zu kontrollieren und Platzverweise zu verhängen. Es könne auch nicht angehen, dass die Ordner bei Hochrisikospielen im Fußball von den Vereinen gestellt werden und über keinerlei Qualifikation verfügen müssen, hieß es.

Ebenso solle das Gesetz einen Mindestschutz in Fall von Arbeitskämpfen des Sicherheitspersonals garantieren. Der Arbeitgeberverband will dazu ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor einem Streik und die Pflicht, Streiks mit einer Mindestfrist vorher anzukündigen.

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