Abgas-Affäre:Daimler droht "Klagewelle"

Daimler

Daimler geht erst in Berufung. Wenn das Landgericht sein Urteil bestätigt, droht eine Klagewelle.

(Foto: dpa)
  • Das Landgericht Stuttgart hat den Autohersteller am Donnerstag in drei Fällen zu Schadenersatz-Zahlungen zwischen 25 000 und 40 000 Euro verurteilt.
  • Die sogenannten "Thermofenster" zur Abgasreinigung bei Dieselmotoren seien unzulässig.
  • Es ist wahrscheinlich, dass wegen der Urteile gegen Daimler weitere Klagen folgen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig, Daimler geht in Berufung.

Von Stefan Mayr, Stuttgart

Diese drei Urteile könnten den Daimler-Managern noch viel Ärger einbringen: Das Landgericht Stuttgart hat den Autohersteller am Donnerstag in drei Fällen zu Schadenersatz-Zahlungen zwischen 25 000 und 40 000 Euro verurteilt. Das Brisante an diesen Entscheidungen: Das Gericht wertet die sogenannten "Thermofenster" bei der Abgasreinigung der Dieselmotoren als unzulässige Abschalteinrichtungen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR. Ihm zufolge sind bereits viele weitere Klagen von Autokäufern gegen Daimler anhängig. Darüber hinaus rechne er damit, "dass eine erhebliche weitere Zahl an Klagen eingehen wird".

Davon geht auch der Münchner Rechtsanwalt Thorsten Krause aus, der an einem der drei Verfahren (Az.: 23 O 180/18) beteiligt ist. "Dieses Urteil ist ein absoluter Durchbruch", sagt Krause, "ich gehe jetzt von einer ziemlich großen Klagewelle gegen Daimler aus". Viele Käufer von Mercedes-Dieselautos hätten nur auf eine derartige Entscheidung gewartet, sagt Krause, "sie werden jetzt auf diese Welle aufspringen". Die drei Urteile von Stuttgart sind nicht die ersten, in denen Daimler zu Schadenersatz-Zahlungen verdonnert wurde. Auch die Landgerichte in Hanau und Karlsruhe hatten 2018 ähnlich entschieden, aber nicht so deutlich von unzulässigen Abschalteinrichtungen gesprochen.

Alle fünf Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Daimler erklärt, dass der Konzern gegen alle Entscheidungen in Berufung gehe. Man könne die Urteile "nicht nachvollziehen", betont eine Sprecherin. Bisher seien 48 Klagen gegen Daimler abgewiesen worden, nur fünf seien erfolgreich gewesen. Selbst das Landgericht Stuttgart habe in anderen Fällen auch pro Daimler entschieden.

Bei den weiteren noch anhängigen Verfahren wartet das Gericht noch auf Gutachten eines Sachverständigen. Erst wenn diese vorliegen, werden Urteile fallen. Anwalt Krause hat nach eigenen Angaben bereits 60 Klagen gegen Daimler eingereicht. Der Trierer Anwalt Christof Lehnen spricht sogar von "Hunderten" Klagen. Ganz so viele Verfahren wie der Auslöser der Abgasaffäre, Volkswagen, muss Daimler allerdings nicht befürchten. Während Volkswagen die Schummelei durch Abschalteinrichtungen offiziell eingestanden hat, betont der Daimler-Konzern stets, er habe gegen keine Gesetze verstoßen. Die sogenannten "Thermofenster" seien notwendig, um Schäden am Motor zu verhindern. Der Begriff "Thermofenster" steht für ein Verfahren, das die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen drosselt, um schädlichen Ablagerungen im Motor vorzubeugen.

Dennoch musste Daimler auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) europaweit 690 000 Dieselwagen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen, davon 238 000 in Deutschland. Gegen diesen Rückruf-Bescheid des KBA hat Daimler Widerspruch eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt nach wie vor gegen mehrere Daimler-Mitarbeiter wegen des Verdachts des Betrugs, in diesem Zusammenhang wurden 2017 mehrere Standorte des Unternehmens durchsucht.

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