Prozess:Cum-Ex-Skandal: Dreieinhalb Jahre Haft für früheren Top-Juristen

Der Angeklagte (li.) im Gespräch mit seinen Anwälten. (Foto: Andreas Arnold/dpa)

Im milliardenschweren Steuerskandal um Aktiengeschäfte ist das nächste Urteil gefallen. Erstmals wird ein Anwalt einer Großkanzlei für seine Beraterrolle im Cum-Ex-Komplex strafrechtlich belangt.

Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist das nächste Urteil gefallen. Das Landgericht Frankfurt verhängte an diesem Dienstag eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gegen Ulf Johannemann, einen früheren Top-Anwalt der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, wegen Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung in vier Fällen. Damit wurde erstmals ein Steueranwalt einer Großkanzlei für seine Beraterrolle im Cum-Ex-Komplex strafrechtlich belangt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Neben dem früheren Freshfields-Spitzenjuristen wurde ein ehemaliger Maple-Banker verurteilt. Er bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung. Er hatte bereits zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt. Der Ex-Topanwalt hatte die Maple Bank bei Cum-Ex-Deals beraten, bei denen lange unklar war, ob sie illegal waren. Freshfields erstellte Gutachten über die steuerliche Zulässigkeit der Aktien-Deals. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte dem Steuerrechtler vorgeworfen, er habe mit "Gefälligkeitsgutachten" die Täuschung des Fiskus mit ermöglicht.

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Die Maple Bank verursachte mit Cum-Ex-Geschäften laut Anklage einen Steuerschaden von etwa 388 Millionen Euro - bis sie 2016 selbst in die Pleite stürzte, weil wegen einer Steuerrückstellung zu Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte.

Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, ließen sich Investoren nie gezahlte Kapitalertragsteuern erstatten und prellten den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro. Dabei nutzten sie eine Gesetzeslücke. Erst im Jahr 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

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