Cum-Ex-Prozess:Wie strafbar waren die Steuerdeals mit Cum-Ex?

Lesezeit: 1 min

Die Angeklagten - auf Anordnung des Gerichts unkenntlich gemacht - stehen mit ihren Verteidigern, Übersetzern und Vertretern verschiedener Banken hinter der Anklagebank. (Foto: dpa)
  • Wie strafbar war der Steuerbetrug mit Cum-Ex? Zum ersten Mal landet ein solcher Fall vor Gericht.
  • Die beiden Angeklagten sollen einen Schaden von 447,5 Millionen Euro angerichtet haben. Das Urteil könnte für sie aber milde ausfallen.

Von Nils Wischmeyer und Jan Willmroth, Bonn

Am Landgericht in Bonn hat der erste Cum-Ex-Strafprozess begonnen. Nick S. und Martin D., zwei ehemalige Banker bei der Hypo Vereinsbank und Strippenzieher im größten Steuerskandal der bundesdeutschen Geschichte, müssen sich vor Gericht verantworten. Das Landgericht nun soll erstmals klären, ob bestimmte Cum-Ex-Geschäfte strafbar waren und sind - und inwiefern man Banken haftbar machen kann.

Die beiden Angeklagten sollen zwischen 2006 und 2011 mit Aktiendeals einen Schaden von 447,5 Millionen Euro angerichtet haben. In 33 Fällen sind sie nun wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagt, hinzu kommt eine versuchte Steuerhinterziehung. Es ist der erste Strafprozess, der sich mit dem Steuerskandal Cum-Ex befasst.

MeinungCum-Ex-Prozess
:Der Staat muss Steuerdiebstahl härter bestrafen

Finanzdelikte wie Cum-Ex-Geschäfte schaden der Gesellschaft massiv. Die bisher möglichen Strafen für solchen Steuerdiebstahl in Milliardenhöhe reichen nicht aus.

Kommentar von Klaus Ott

Über Jahre hinweg hatten hunderte Banken, Investoren und Händler sich beim Aktienhandel mit (cum) und ohne (ex) eine Steuer vom Staat mehrmals erstatten lassen. Gezahlt hatten sie diese allerdings nur einmal. Dem Staat entstand dadurch ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro, schätzen Steuerfahnder.

Außer den beiden Angeklagten werden fünf Banken und Fondsfirmen im Gerichtssaal vertreten sein. Das Gericht hat zwei Gesellschaften der Warburg-Gruppe, eine Tochter der französischen Bank Société Générale, eine Tochter der US-Bank BNY Mellon und die Hamburger Fondsfirma Hansainvest als Verfahrensbeteiligte benannt. Weil diese Firmen von den angeklagten Taten profitiert haben sollen, hält die Kammer es für wahrscheinlich, Vermögen von ihnen einziehen zu können.

Möglich machen das neue Paragrafen im Strafrecht. Warburg bestreitet die Vorwürfe, BNY Mellon und Société Générale äußern sich nicht. Hansainvest teilte mit, nie Kapitalertragsteuern erhalten, also nicht selbst von den Transaktionen profitiert zu haben. Das Urteil könnte wegweisend für weitere Prozesse sein - und für die Angeklagten Nick S. und Martin D. milde ausfallen. Sie haben in fast 50 Vernehmungen umfassend ausgesagt und den Ermittlern geholfen, die komplizierten Aktiengeschäfte zu entflechten. Vorerst sind Prozesstermine bis Januar 2020 angesetzt.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMillionenforderung
:Prof. K. kämpft gegen den Ruin

Thomas Koblenzer ist einer der aggressivsten Steueranwälte, er steht schwervermögenden Klienten gegen den Fiskus bei. Nun könnte ihm die Cum-Ex-Affäre zum Verhängnis werden.

Von Klaus Ott und Jan Willmroth

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: