Die CSU hat ein neues Thema gefunden, mit dem sie die SPD in den Verhandlungen um die Rente mit 63 ärgern kann. Statt den möglichen Empfängerkreis der Rente mit 63 einzugrenzen, will sie ihn jetzt sogar erweitern. Bisher gilt: Wer mit 63 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen will, muss 45 Jahre lang pflichtversichert gewesen sein. Zeiten, in denen ein Versicherter kurzzeitig auf Jobsuche war und Arbeitslosengeld I bezog, will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) aber anrechnen.
Jetzt will die CSU auch freiwillig Versicherte mit der Rente mit 63 beglücken. Das sei eine Frage der Gerechtigkeit, erklärte an diesem Dienstag CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt. Und ihr Parlamentsgeschäftsführer Max Straubinger sekundierte, es sei nicht hinnehmbar, dass zwar Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden sollen, nicht aber freiwillige Beitragsjahre.
Im Blick haben Straubinger und Hasselfeldt etwa langjährige Arbeitnehmer, die arbeitslos geworden sind und sich dann selbständig gemacht haben. Als Selbständige müssen sie nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Können es aber freiwillig weiterhin tun.
Arbeitslosenzeiten höher bewertet als Versicherungszeiten
Tastsächlich werden nach dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Arbeitslosenzeiten höher bewertet als freiwillige Versicherungszeiten. Sie folgt damit aber den bisher geltenden Prinzipien der Rentenversicherung.
Es gibt heute schon die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagfrei in Rente zu gehen. Das Mindestalter dafür ist 65 und Arbeitslosenzeiten werden nicht angerechnet. Diese Regelung sollte für diejenigen Arbeitnehmer ein Puffer sein, die nicht bis 67 durcharbeiten können. Die berühmten Dachdecker etwa. Freiwillige Versicherungsjahre werden hier jedoch nicht angerechnet.
Angerechnet werden sie bisher nur für jene, die ganz normal mit Abschlägen in Frührente gehen, dafür also auf einen Teil ihrer monatlichen Rente verzichten.
Ein weiteres Problem des CSU-Vorschlages ist, dass die Freiwilligen in der Rentenversicherung nicht gerade Höchstbeiträge zahlen. Von den 324 000 Menschen, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind, zahlen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 88 Prozent den Mindestbeitrag von 85 Euro im Monat. Die Höchstgrenze liegt bei 1124 Euro. Freiwillig Versicherte können die Beitragshöhe aber selbst festlegen.