Computer:Schutz vor Hackerangriffen: Router-Software aktuell halten

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Leipzig (dpa/tmn) - Eine Familie im sächsischen Crimmitschau staunte Ende 2014 nicht schlecht. Statt der üblichen 50 Euro betrug die Telefonrechnung auf einmal 468 Euro. 14 Stunden Auslandstelefonate für 410 Euro konnten sie sich nicht erklären. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) vermutet einen Hackerangriff auf den Telefonrouter der Familie als Ursache.

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Leipzig (dpa/tmn) - Eine Familie im sächsischen Crimmitschau staunte Ende 2014 nicht schlecht. Statt der üblichen 50 Euro betrug die Telefonrechnung auf einmal 468 Euro. 14 Stunden Auslandstelefonate für 410 Euro konnten sie sich nicht erklären. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) vermutet einen Hackerangriff auf den Telefonrouter der Familie als Ursache.

Immer wieder kommt es vor, dass Kriminelle Sicherheitslücken in den heimischen Telefonzentralen ausnutzen und über das Internet die Kontrolle über den Router übernehmen. Henschler: „So können sie beispielsweise stundenlange oder wiederholte kostspielige Ferngespräche auslösen.“ Die Betroffenen merken davon in der Regel nichts, auch ein Virenschutz auf dem angeschlossenen Computer hilft nicht dagegen. Der einzige Schutz ist eine aktuelle Software des Geräts.

Deswegen rät die VZS dazu, die Routersoftware immer auf dem neuesten Stand halten. Da die Dienstanbieter neue Programmversionen nicht immer automatisch auf den Geräten installieren, müssen Nutzer regelmäßig selbst nach Updates zu suchen und sich über die Medien auf dem Laufenden halten, ob eine neue Sicherheitslücke aufgetaucht ist.

Die neuen Versionen der Router-Software oder auch Firmware finden sich auf den Webseiten der Gerätehersteller oder lassen sich über die Bedienoberflächen der Geräte herunterladen. Manche Dienstanbieter nutzen angepasste Firmware-Versionen für ihre Geräte. Updates gibt es dann auch auf den Anbieter-Webseiten.

Zahlen müssen Betroffene solcher Hacks die illegal entstanden Kosten nach Auffassung der VZS übrigens nicht. Jedenfalls nicht, wenn ein Nutzer alle vertretbaren technischen Maßnahmen zur Sicherung seines Geräts getroffen hat. Dazu gehören regelmäßige Updates. Diese sind laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: III ZR 71/12) allerdings keine Privatnutzern zumutbare Pflicht. Vor Ärger mit Hackern und Streit um die Begleichung der Telefonrechnung schützen sie allemal.

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