Maklergebühr:CDU und Makler kritisieren Barleys Pläne

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Eine Vorstadtsiedlung bei Dresden: Wohnraum wird gerade im Umland deutscher Städte immer teurer - und damit auch die Nebenerwerbskosten. (Foto: imago/photothek)
  • Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will, dass der Verkäufer einer Wohnimmobilie die Maklergebühr zahlt. "Wer bestellt, der zahlt."
  • Eine Prüfung habe ergeben, dass das von Barley vorgeschlagene Instrument untauglich sei, sagt Marco Wanderwitz (CDU).
  • Die Makler selbst kritisieren, dass der Käufer nicht mehr von ihnen beraten werde.

Von Thomas Öchsner

Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), dass der Auftraggeber beim Immobilienverkauf die Maklergebühr tragen muss, stößt auf Widerstand in der Bundesregierung. "Wir sind davon nicht überzeugt", sagte Marco Wanderwitz (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im für Bau zuständigen Innenministerium. Wanderwitz verwies darauf, dass es beim Wohngipfel im Herbst 2018 im Kanzleramt dazu nur einen Prüfauftrag gegeben habe. Und nach der Prüfung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass dieses Instrument untauglich sei, die Nebenkosten beim Erwerb von Wohneigentum zu verringern.

Barley hatte in einem am Montag vorgelegten Gesetzesentwurf ihres Ministeriums vorgeschlagen, das für Mietwohnungen bereits seit mehr als drei Jahren geltende Bestellerprinzip auch für den Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien einzuführen. Auch hier müsse gelten: "Wer bestellt, der zahlt." Ein eigenes Zuhause werde "gerade für junge Menschen und Familien immer schwieriger zu finanzieren. Oft müssen Käufer enorme Maklerkosten tragen, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat", sagte Barley.

ExklusivSPD-Gesetzesentwurf
:Wohnungsverkäufer sollen für Makler bezahlen

Bundesjustizministerin Barley will so die Käufer entlasten und den Erwerb eines eigenen Zuhauses insbesondere für junge Leute und Familien erschwinglicher machen.

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Jan-Marco-Luczak, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von CDU und CSU, hält allerdings nicht viel von der Argumentation der Ministerin. Es sei richtig, Familien den Weg in die eigenen vier Wände zu erleichtern und sich zu überlegen, "wie wir die Nebenerwerbskosten senken können". Barley gehe dabei allerdings von einer falschen Ausgangslage aus. "Sie unterstellt quasi, dass alle Käufer in einer Zwangslage sind. Das trifft aber nur auf die Ballungsräume mit angespannten Wohnungsmärkten zu", sagte er der Süddeutschen Zeitung. In vielen Regionen, aus denen die Menschen vom Land in die Stadt gezogen sind, sehe es ganz anders aus. "Da suchen Verkäufer von Immobilien händeringend nach Käufern." Nötig sei deshalb eine Lösung, "die für alle Wohnungsmärkte in Deutschland angemessen ist und nicht nur für München oder andere Ballungsräume".

Kritik kam auch vom Immobilienverband IVD, in dem 4500 Makler organisiert sind. "Das SPD-Vorhaben wird den ihm zugeschriebenen Zweck - nämlich die Käufer finanziell zu entlasten - nicht erfüllen." Auch werde der Käufer nicht mehr vom Makler beraten und bei der Preisverhandlung auch nicht mehr unterstützt. "Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein", sagte IVD-Präsident Jürgen Michael Schick.

Der IVD erwartet, dass der Verkäufer versuchen wird, die Provision im Kaufpreis einzupreisen. Mit dem erhöhten Kaufpreis falle auch mehr Grunderwerbsteuer an. Entscheide sich der Verkäufer gegen einen Makler, "wird er den fiktiven Anteil einer Maklerprovision für sich vereinnahmen beziehungsweise den Spielraum für sich nutzen", argumentiert der IVD. Daniel Föst, wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sprach von einer "Scheinlösung".

CDU-Politiker Luczak warnt ebenfalls davor, sich das Bestellerprinzip schönzu- rechnen. Erhöhe sich der Kaufpreis, habe der Käufer mehr zu finanzieren, also mehr Zinsen zu zahlen. Käufer müssten dann "nicht ihr Eigenkapital antasten, um die Provision zu bezahlen. Aber unterm Strich läuft das auf ein Nullsummenspiel heraus", sagte Luczak.

CDU fühlt sich übergangen: "Das ist schlechter Stil."

Die Union spricht sich stattdessen dafür aus, die Grunderwerbsteuer zu senken beziehungsweise Grundfreibeträge einzuführen, um Käufer bei den Nebenkosten zu entlasten - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Luczak weist außerdem darauf hin, dass in elf von 16 Bundesländern die Maklercourtage bereits geteilt wird. Das reine Bestellerprinzip sei daher nicht der richtige Weg. "Wir sollten die Teilung der Provision zur Grundlage machen, um innerhalb der Koalition eine gemeinsame Lösung zu entwickeln", schlägt er vor.

Die Fraktion des CDU-Abgeordneten fühlt sich von Barleys Vorstoß übergangen. "Die Vorgehensweise der Ministerin trägt nicht dazu bei, dass das Arbeitsklima in der Koalition besser wird. Das ist schlechter Stil", sagte er. Ein Sprecher des Justizministeriums erinnerte hingegen an die Beschlüsse des Wohngipfels. Dort heißt es: "Die Bundesregierung strebt eine Senkung der Kosten für den Erwerb selbst genutzten Wohnraums bei den Maklerkosten an."

© SZ vom 26.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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