Diesel-Urteil:Bosch gewinnt gegen VW-Aktionäre

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Als herauskam, wie dreckig gewisse Diesel-Motoren waren, fielen die VW-Aktien - und manche Anleger verloren viel Geld. (Foto: Collage SZ)

Hat der Zulieferer im Diesel-Skandal Anleger von Volkswagen geschädigt? Der Bundesgerichtshof fällt ein eindeutiges Urteil.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das Verfahren dürfte eher ein Seitenarm des vielfach verzweigten Dieselskandals sein. Aber für ehemalige VW-Aktionäre, die durch den Kurssturz nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen einen Verlust erlitten hatten, lag darin eine gewisse Hoffnung auf einen finanziellen Ausgleich. Einige von ihnen haben nicht etwa VW verklagt, sondern die Robert Bosch GmbH als Lieferantin der Schummelsoftware. Die Hoffnung dieser Kläger hat sich nun zerschlagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat an diesem Dienstag mehrere dieser Klagen abgewiesen.

Unter den Klägern war beispielsweise ein Anleger, der im Dezember 2013 Vorzugsaktien von VW im Wert von gut 12 000 Euro gekauft hatte. Anfang September 2015 räumte VW dann gegenüber den US-Behörden den faulen Trick mit der Software ein, die den Abgasausstoß absenkte, sobald sie erkannte, dass ein Wagen auf dem Abgasprüfstand war. Der Aktionär verkaufte seine Papiere für gerade mal 8500 Euro. Wenige Tage später informierte VW per Ad-hoc-Mitteilung den Kapitalmarkt.

Wegen der Kursverluste läuft derzeit ein Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig - allerdings direkt gegen VW, nicht gegen Bosch. Den Ausgang dieses Verfahrens werde man hier nicht vorwegnehmen, sagte der BGH-Senatsvorsitzende Ingo Drescher. Dass VW seine Aktionäre geschädigt habe, indem der Konzern die rechtzeitige Information des Kapitalmarkts unterlassen habe, wurde für das BGH-Verfahren lediglich unterstellt. Wenn es so gewesen wäre: Hätte Bosch dann durch die Softwarelieferung Beihilfe dazu geleistet?

Gegen die Position der Kläger spricht schon der "natürliche Sprachgebrauch", so der BGH

So jedenfalls sahen es die Kläger. Sie nahmen die Firma Bosch in Anspruch, weil sie damit nicht nur die Schädigung der Dieselkäufer unterstützt habe, sondern auch der VW-Aktionäre. "Der Einbau der Software zielte nicht nur auf den Käufermarkt, sondern auch auf den Kapitalmarkt", sagte ihr Anwalt Wendt Nasall in der BGH-Verhandlung.

Schon in der Verhandlung hatte der BGH-Senatsvorsitzende Ingo Drescher freilich Zweifel an der Position des Anwalts geäußert. Bei der Urteilsverkündung stellte er dann klar: Dass Bosch die - unterstellten - Anlegerschädigung durch VW irgendwie erleichtert oder gefördert habe, sei schon nach dem "natürlichen Sprachgebrauch" nicht anzunehmen. Denn die Lieferung der Software an VW habe die Pflicht des Unternehmens zur Information des Kapitalmarkts möglicherweise überhaupt erst begründet. Daraus eine Hilfeleistung von Bosch zur Schädigung der Aktionäre abzuleiten, wäre ein "überdehntes Verständnis" des Begriffs. Der Schutz potenzieller VW-Anleger vor der unrichtigen Darstellung der Unternehmensverhältnisse werde nicht schon durch die Softwarelieferung begründet. Sondern erst durch die nicht rechtzeitige Unterrichtung darüber, dass die Software zur Manipulation der Abgassteuerung verwendet werde, sagte Drescher.

Vor rund zwei Jahren musste Bosch wegen des Dieselskandals ein vergleichsweise moderates Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro zahlen - wegen "fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht". Vor Aktionärsklagen muss sich die Firma nach dem BGH-Urteil nicht mehr fürchten.

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