München:Streit um Flächenverbrauch: freiwillig oder verbindlich?

Lesezeit: 2 min

München (dpa/lby) - Beim Dauerstreitthema Flächenverbrauch bleiben die Fronten zwischen der Staatsregierung und den Grünen im Landtag verhärtet. Während die Oppositionsfraktion weiterhin - und wie bei dem vor einem Jahr vor Gericht gescheiterten Volksbegehren - eine verbindliche Obergrenze von fünf Hektar für den täglichen Flächenverbrauch fordert, lehnt die schwarz-orange Koalition von CSU und Freien Wählern dies nach wie vor kategorisch ab.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/lby) - Beim Dauerstreitthema Flächenverbrauch bleiben die Fronten zwischen der Staatsregierung und den Grünen im Landtag verhärtet. Während die Oppositionsfraktion weiterhin - und wie bei dem vor einem Jahr vor Gericht gescheiterten Volksbegehren - eine verbindliche Obergrenze von fünf Hektar für den täglichen Flächenverbrauch fordert, lehnt die schwarz-orange Koalition von CSU und Freien Wählern dies nach wie vor kategorisch ab.

„Strikte Flächenkontingente je Kommune sind aber nicht zielführend und würden viel Streit auslösen, es gibt keine gerechte oder praxistaugliche Formel“, sagte Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) der Deutschen Presse-Agentur in München.

Auch die Koalition strebe einen Flächenverbrauch von rund fünf Hektar pro Tag für Siedlungs- und Verkehrsfläche in Bayern an - allerdings nur als Richtwert und nicht als starre Obergrenze. Aiwanger hält einen Jahresrichtwert von 2000 Hektar für realistisch, was rund 5,5 Hektar am Tag und damit fast eine Halbierung bedeuten würde. „Derzeit haben wir circa zehn Hektar täglich“, sagte er.

Aiwanger sieht in der Debatte zudem eine unnötige Panikmache, da unter den zehn Hektar auch der Bau von Grünanlagen, Parks, Photovoltaikflächen und Fußballplätzen falle. „Ziemlich genau die Hälfte dieses jetzigen Flächenverbrauchs ist wirklich versiegelt, also zubetoniert.“ Gleichwohl müssten der Neubau von Straßen, etwa umstrittene Umgehungsstraßen, genau unter die Lupe genommen werden.

Erreichen wolle die Staatsregierung die Reduzierung nicht über Verbote, sondern ein intelligentes Management, betonte Aiwanger. „Wir müssen Flächen sparen, ohne Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung zu verhindern. Bayerns Bevölkerung und Wirtschaft wächst.“ Um den Bedarf an Flächen dennoch decken zu können, müsse mehr in die Höhe als in die Breite gebaut werden. „Wir brauchen ein Leerstandsmanagement in allen Kommunen, um zu klären, ob ein neues Baugebiet zwingend sein muss oder ob wir innerorts optimieren können.“

Die Debatte um den Flächenverbrauch in Bayern ist alles andere als neu. Vor ziemlich genau einem Jahr, am 17. Juli 2018, hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof aber das von einem Bündnis initiierte Volksbegehren - an dem sich neben den Grünen auch der Landesbund für Vogelschutz und die ÖDP beteiligt hatten - wegen formaler Mängel für unzulässig erklärt. Zuvor hatte das Bündnis fast doppelt so viele Unterschriften wie notwendig vorgelegt (48 000). Als Konsequenz aus dem Urteil haben die Grünen nun beim Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig einen Gesetzentwurf beauftragt, der die vom Verfassungsgerichtshof geforderten Kriterien erfüllen soll.

Wie im Volksbegehren fordern sie darin eine verbindliche Obergrenze von fünf Hektar für den täglichen Flächenverbrauch. Schon in der kommenden Woche soll der Gesetzentwurf erstmals im Landtag diskutiert werden, erste Details dazu sollen am Freitag (10.30 Uhr) vorgestellt werden. Dabei soll es insbesondere um die geplante Verteilung der Flächenbudgets auf die Kommunen gehen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: