Bonn:Kartellamt verhängt hohes Bußgeld gegen Asphalthersteller

Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße von 1,43 Millionen Euro gegen den Baustoffhersteller Gaul GmbH wegen unzulässiger Kartellabsprachen verhängt. Die Wettbewerbshüter werfen der Tochter des österreichischen Baukonzerns Strabag vor, durch Liefergemeinschaften mit anderen Firmen den Wettbewerb bei den Preisen für Asphaltmischgut im westlichen Rhein-Main-Gebiet ausgehebelt zu haben, wie die Behörde am Montag in Bonn mitteilte.

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Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße von 1,43 Millionen Euro gegen den Baustoffhersteller Gaul GmbH wegen unzulässiger Kartellabsprachen verhängt. Die Wettbewerbshüter werfen der Tochter des österreichischen Baukonzerns Strabag vor, durch Liefergemeinschaften mit anderen Firmen den Wettbewerb bei den Preisen für Asphaltmischgut im westlichen Rhein-Main-Gebiet ausgehebelt zu haben, wie die Behörde am Montag in Bonn mitteilte.

„Straßenbauunternehmen als Abnehmer des Asphaltmischguts und letztlich der Staat als Auftraggeber für den Straßenbau gehörten zu den Leidtragenden“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut Mitteilung. Die Liefergemeinschaften hätten vor allem dazu gedient, einen Preis- und Bieterkampf unter den beteiligten Unternehmen zu vermeiden. Der Wettbewerb sei auch durch Gebiets- und Kundenzuweisungen sowie miteinander abgestimmte Preislisten für Kleinaufträge ausgehebelt worden.

Beteiligt waren den Angaben zufolge außerdem die Südhessische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG (SHM) und damalige Tochtergesellschaften der Mitteldeutschen Hartstein-Industrie AG (MHI). Die SHM legte die Absprache 2013 offen und blieb nach der Kronzeugen-Reglung straffrei. Die anderen Verfahren seien mangels wirksamer Rechtsnachfolge beziehungsweise aus Ermessensgründen eingestellt worden, erklärte die Behörde.

Die Gaul GmbH aus Sprendlingen nahe Mainz hat dem Kartellamt zufolge die Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens zugestimmt. Die Geldbuße ist aber noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden.

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