Verbraucherschutz:Vergleichsportal für Bankgebühren kommt später

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Der EU-Parlamentarier der Grünen, Sven Giegold. (Foto: MICHELE TANTUSSI/AFP)

Das Vergleichsportal für Bankgebühren ist überfällig. Der Grünen-Parlamentarier Sven Giegold hat Beschwerde eingereicht. Es droht ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Von Markus Zydra, Frankfurt

Die Bundesregierung werkelt seit Jahren an der Einführung eines Vergleichsportals, auf dem Verbraucher einen kompletten und objektiven Kostenüberblick zu Bankdienstleistungen erhalten können. Weil sich das Procedere nun wohl noch bis 2022 herauszögern wird, hat der EU-Parlamentarier der Grünen, Sven Giegold, eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet, die im schlimmsten Fall ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten kann.

"Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Deutschland zweieinhalb Jahre nach der Umsetzungsfrist noch immer keine richtlinienkonforme Vergleichswebseite eingerichtet hat. Es fehlt eine glaubwürdige Strategie, um diese Nichteinhaltung in naher Zukunft zu beheben", heißt es in dem Schreiben an die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness, das der SZ vorliegt. Giegold möchte, dass der Verstoß Deutschlands gründlich untersucht wird. "Sollten keine Fortschritte erzielt werden, fordere ich Sie auf, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten."

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Die Einführung eines Vergleichsportals ist Teil der EU-Zahlungskontenrichtlinie. Sie schreibt allen Mitgliedsstaaten vor, Verbrauchern einen kostenlosen Zugang zu einer Webseite bereitzustellen, auf der sie Kontokonditionen vergleichen können. Diese Webseite muss unabhängig von finanziellen Interessen sein. Deutschland hat diese Regel zwar formal in deutsches Recht überführt, doch in der Praxis ist wenig passiert. So hätte ein Vergleichsportal eigentlich schon am 31. Oktober 2018 an den Start gehen sollen. Die Bundesregierung wollte einen Privatanbieter mit dem Betreiben eines Vergleichsportals betrauen - nach Durchlauf eines behördlichen Zertifizierungsverfahrens. Das Online-Portal Check24 erhielt zwar die Zulassung, doch schon bald gab es Kritik. Die Verbraucherzentrale Bundesverband reichte Unterlassungsklage ein gegen Check24, weil deren Kontovergleich nach Ansicht der Verbraucherschützer unzureichend war und den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprach. So wurden dort von insgesamt 1717 Kreditinstituten in Deutschland nur 567 aufgelistet. Check24 zog sich daher im Januar zurück.

Ein Vergleichsportal aktuell zu halten erfordert viel Arbeit und regelmäßige Updates. Die Bundesregierung möchte nun von 2022 an die Finanzaufsicht Bafin für diese Aufgabe einspannen, was auf Widerstand stößt. In der Zwischenzeit soll die Stiftung Warentest ihre Vergleichsangebote freischalten. Aufgrund seiner relativ geringen Marktabdeckung sei dieses Angebot eindeutig nicht richtlinienkonform, meint Giegold.

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