Schleswig:Europäischer Gerichtshof indirekt mit Dieselskandal befasst

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit dem Dieselskandal mehrere juristische Grundsatzfragen zur...

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Schleswig/Berlin (dpa/lno) - Das Verwaltungsgericht Schleswig hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit dem Dieselskandal mehrere juristische Grundsatzfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dabei gehe es unter anderem um die Klagerechte von Umweltverbänden, bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Dienstag Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Berlin.

Die Einschaltung des EuGH hat nach Ansicht der DUH grundsätzliche Bedeutung für 9,9 Millionen Besitzer von Diesel-Pkw mit unwirksamer Abgasreinigung. Denn nach Intervention des Bundesverkehrsministeriums sei 2017 Umweltverbänden kein Klagerecht zur Überprüfung rechtswidriger Pkw-Zulassungen gewährt worden. Der EuGH solle nun die Frage klären, inwieweit diese Einschränkung der Klagerechte von Umweltverbänden gegen Unionsrecht verstoße.

Hintergrund ist laut DUH ein Verfahren gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Freigabebescheids für den mit illegaler Software ausgestatteten VW Golf mit dem Motor EA 189. Die DUH hatte geklagt, weil das Modell auch nach den Software-Updates noch weitere Abschalteinrichtungen verwendet, die bei Temperaturen unter +10 Grad Celsius die Abgasreinigung drastisch verringere - sogenannte Thermofenster.

Der EuGH solle nun klären, ob die Einschränkung des Klagerechts der Umweltverbände, wenn diese die Rechtswidrigkeit einer Produktzulassung rügen, durch die Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Jahr 2017 zu Unrecht erfolgte, erläuterte die DUH. Das VG Schleswig habe dem EuGH darüber hinaus Fragen zur Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen vorgelegt.

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