Schleswig:Behörde darf über Teilnahme an Diesel-Rückruf informieren

Schleswig (dpa/lno) - Die Halterin eines Diesel-Pkw ist mit einer Klage gegen die Weitergabe von Fahrzeugdaten durch das Kraftfahrbundesamt gescheitert. Die Frau wollte vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Info über die Nicht-Teilnahme ihres Wagens an einer VW-Rückrufaktion an die örtliche Zulassungsstelle verhindern, wie das Gericht mitteilte. Bei dem Rückruf ging es um das Entfernen einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

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Schleswig (dpa/lno) - Die Halterin eines Diesel-Pkw ist mit einer Klage gegen die Weitergabe von Fahrzeugdaten durch das Kraftfahrbundesamt gescheitert. Die Frau wollte vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Info über die Nicht-Teilnahme ihres Wagens an einer VW-Rückrufaktion an die örtliche Zulassungsstelle verhindern, wie das Gericht mitteilte. Bei dem Rückruf ging es um das Entfernen einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

Die Flensburger Behörde hatte von VW Informationen über die Rückrufaktion verlangt. Bei Nichtteilnahme sollten die örtlichen Zulassungsstellen prüfen, ob der Betrieb des Fahrzeugs wegen Vorliegens eines technischen Mangels zu untersagen ist.

Die Klägerin ging davon aus, dass sie gezwungen werden sollte, das Software-Update vornehmen zu lassen. Dadurch sei ihrer Ansicht nach aber mit mehr Schaden zu rechnen. 

Der Beschluss des Gerichts vom Mittwoch (Az. 4 MB 56/17) kann nicht mehr angefochten werden.

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