Mainz:Amtsleiter: Vorgaben für Diesel-Fahrverbote eher großzügig

Mainz (dpa/lrs) - Das Mainzer Diesel-Urteil ist nach Einschätzung des Leiters des Rechtsamtes der Landeshauptstadt vergleichsweise milde ausgefallen. Deswegen habe man sich auch dafür entschieden, den Richterspruch vom 24. Oktober zu akzeptieren, sagte Ulrich Helleberg am Dienstag im Umweltausschuss der Stadt. Für andere Städte hätten Richter explizit Fahrverbote vorgeschrieben und Vorgaben zu deren Ausgestaltung gemacht. Das sei im Fall von Mainz so nicht geschehen, es bleibe Handlungsspielraum. "Das ist der große Unterschied." Es handele sich also um eine "durchaus großzügige Umsetzungsregelung". Auch die gesetzten Fristen seien die in der Rechtssprechung gängigen.

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Mainz (dpa/lrs) - Das Mainzer Diesel-Urteil ist nach Einschätzung des Leiters des Rechtsamtes der Landeshauptstadt vergleichsweise milde ausgefallen. Deswegen habe man sich auch dafür entschieden, den Richterspruch vom 24. Oktober zu akzeptieren, sagte Ulrich Helleberg am Dienstag im Umweltausschuss der Stadt. Für andere Städte hätten Richter explizit Fahrverbote vorgeschrieben und Vorgaben zu deren Ausgestaltung gemacht. Das sei im Fall von Mainz so nicht geschehen, es bleibe Handlungsspielraum. „Das ist der große Unterschied.“ Es handele sich also um eine „durchaus großzügige Umsetzungsregelung“. Auch die gesetzten Fristen seien die in der Rechtssprechung gängigen.

Das Verwaltungsgericht Mainz hatte der Stadt wegen überschrittener Grenzwerte für Stickstoffdioxid aufgetragen, dass bis zum 1. April kommenden Jahres ein neuer Luftreinhalteplan gelten muss. Falls der Grenzwert im Schnitt der ersten sechs Monaten 2019 auch nicht eingehalten wird, muss die Kommune spätestens ab dem 1. September 2019 Verkehrsverbote für ältere Dieselfahrzeuge umsetzen.

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