Auto - Berlin:VDA: Bessere Luftqualität in Städten auch Erfolg der Branche

Berlin (dpa) - Der Branchenverband VDA hat Fortschritte bei der Luftqualität in manchen Großstädten auch als Erfolg für die Automobilindustrie gewertet. Offensichtlich wirkten die Erneuerung des Diesel-Fahrzeugbestandes sowie Prämien von Herstellern beim Umstieg auf umweltfreundlichere Autos, teilte der Verband der Automobilindustrie (VDA) am Mittwoch in Berlin mit.

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Berlin (dpa) - Der Branchenverband VDA hat Fortschritte bei der Luftqualität in manchen Großstädten auch als Erfolg für die Automobilindustrie gewertet. Offensichtlich wirkten die Erneuerung des Diesel-Fahrzeugbestandes sowie Prämien von Herstellern beim Umstieg auf umweltfreundlichere Autos, teilte der Verband der Automobilindustrie (VDA) am Mittwoch in Berlin mit.

Am Dienstag hatte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) unter Berufung auf Daten einer Landesanstalt mitgeteilt, dass die Belastung mit Stickstoffdioxiden in dem Bundesland an den verkehrsnahen Stationen um bis zu elf Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken sei. Auch am besonders belasteten Stuttgarter Neckartor gab es Verbesserungen, ebenso wie in München.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht indes noch keinen Grund zur Entwarnung. Nach wie vor würden die Grenzwerte in vielen Städten teils massiv überschritten. Kleine Verbesserungen seien sind vor allem den Kommunen zu verdanken, die in Reaktion auf den Abgasskandal etwa Nachrüstungen und Neuanschaffungen von stickoxidarmen Bussen realisiert hätten. "Es ist ungerechtfertigt, dass sich jetzt die Automobilindustrie in Gestalt des VDA im Licht dieser ersten Reduzierungen sonnen will", kritisierte BUND-Verkehrsexperte Jens Hilgenberg.

Eine bundesweite Übersicht für 2017 gibt es noch nicht. 2016 lag die Schadstoffbelastung nach Daten des Bundesumweltministeriums in rund 90 deutschen Städten über den zulässigen Grenzwerten. Daher drohen gerichtlich erzwungene Fahrverbote für ältere Dieselautos in Städten. Am 22. Februar wird eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erwartet.

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