Arbeitsrecht:Ausländischen Pflegekräften steht Mindestlohn zu

Eine Pflegekraft hält die Hand einer Seniorin. (Foto: Daniel Reinhardt/dpa)

Pflege- und Haushaltshilfen, die nach Deutschland vermittelt werden, um dort Senioren zu betreuen, darf nicht weniger bezahlt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil.

Ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die nach Deutschland vermittelt werden, um dort Senioren in ihren Wohnungen zu betreuen, haben einen Anspruch auf Mindestlohn. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in einem Grundsatzurteil in Erfurt. Der Mindestlohn gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die zumeist aus Osteuropa stammenden Frauen Betreuung auf Abruf leisteten, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter (5 AZR 505/20). "Auch Bereitschaftsdienstzeit ist mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten", sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung.

Pflegefachleute und Gewerkschaften gehen von einigen Hunderttausend ausländischen Betreuungskräften für pflegebedürftige Menschen in deutschen Haushalten aus. Ihre Arbeitsbedingungen seien oft prekär. Für den Präzedenzfall beim Bundesarbeitsgericht sorgte eine Frau aus Bulgarien, die nach eigenen Angaben eine mehr als 90 Jahre alte Seniorin in deren Berliner Wohnung 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche betreut hat. In ihrem Vertrag stand eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich.

Die Höhe der Nachzahlung, die die Klägerin von ihrer bulgarischen Firma erhalten muss, soll vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erneut geprüft werden, entschieden die Bundesrichter. Sie verwiesen den Fall der Frau, die als "Sozialassistentin" in Bulgarien eingestellt und 2015 nach Deutschland vermittelt worden war, an das Landesarbeitsgericht zurück.

© SZ/dpa/berj - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusSZ MagazinIntensivmedizin
:"An der Stimme hörst du schon viel"

Wenn Pflegekräfte an ihre Grenzen kommen, können sie eine besondere Notrufnummer wählen. Kerstin Strebe hört ­ihnen dort ­zu - und erfährt erschütternde Geschichten, die normalerweise nicht aus dem Krankenhaus nach außen dringen.

Von Roland Schulz

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: