Aufsichtsrats-Gehälter:Der blinde Fleck

Müssen die Gehälter von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat offengelegt werden? Eine EU-Verordnung schreibt das eigentlich vor - doch fast alle deutschen Konzerne missachten die Regelung.

Von Klaus Ott und Andrea Rexer

Gehälter sind ein heikles Thema. Nicht nur bei Vorständen. Als Siemens vor knapp zwei Jahren in einem Entwurf des Geschäftsberichts erstmals veröffentlichen wollte, welche Gehälter jene Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat beziehen, die bei Siemens einen Job haben, geriet Berthold Huber in Rage.

Der Vorsitzende der IG Metall wäre zwar nicht selbst von der neuen Transparenz betroffen gewesen, weil er kein Siemens-Angestellter ist. Aber die Öffentlichkeit hätte erfahren, wie viel Gehalt und etwaige Zulagen seine Gewerkschaftskollegen bekommen, inklusive Gesamtbetriebsratschef Lothar Adler. Der Gewerkschafter streitet gerade mit Siemens, ob er über die Altersgrenze von 65 Jahren hinaus beschäftigt bleiben kann.

Huber wurde bei Gerhard Cromme vorstellig, der den Siemens-Aufsichtsrat leitet. Er sehe das nicht ein, protestierte Huber bei Cromme. Die Belegschaftsvertreter im Aufsichtsrat seien "nicht verpflichtet", ihr Einkommen im Geschäftsbericht von Siemens zu veröffentlichen. Es gebe nichts zu verheimlichen, aber es gebe nach den Veröffentlichungs-Vorschriften auch "keinen Rechtsgrundlage und keinen Anlass", diese Zahlen zu nennen. Huber setzte sich gegen Cromme durch. Und das, obwohl es durchaus entsprechende Regeln gibt: Nach EU-Vorgaben hätte der Konzern wohl die Gehälter publizieren müssen. Siemens setzt sich aber bis heute darüber hinweg - wie viele andere deutsche Konzerne auch.

Wer eine Schlüsselposition einnimmt, muss sein Verhältnis zum Unternehmen offen legen

Bereits am 19. Juli 2010 hat die EU eine Verordnung erlassen, die für gläserne Unternehmen sorgen soll. Zumindest bei jenen Konzernen, die ihre Bilanzen nach dem internationalen Rechnungslegungsstandard IAS 24 veröffentlichen. Das sind alle Großen in Deutschland: Bayer, Siemens, Telekom, Volkswagen und viele andere. Legt man die EU-Regeln buchstabengetreu aus, ist klar: Wenn jemand eine "Schlüsselposition" einnimmt, muss dessen Verhältnis zum Unternehmen offengelegt werden, inklusive finanzieller Details. Das gilt nicht nur für Vorstände, sondern auch für Aufsichtsräte.

Zwischen den Zeilen der EU-Verordnung lässt sich das, in Bezug auf Aufsichtsräte, so herauslesen: Unternehmen könnten mit überzogenen Zuwendungen, etwa in Form von Gehältern, Zulagen oder Pensionsansprüchen, einen Kontrolleur beeinflussen. Und der würde es dann vielleicht mit der Aufsicht nicht mehr so genau nehmen, Konzerne könnten ihre Kontrolleure gewissermaßen kaufen.

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