Neubrandenburg:Übergangsfrist für Mindestlohn in der Landwirtschaft endet

Schwerin (dpa) - In der Landwirtschaft endet 2017 die dreijährige Übergangsfrist für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes. Das Paradoxe: Seit 1. November zahlen die Arbeitgeber einen Tariflohn von 9,10 Euro, also mehr als den Mindestlohn von 8,84 Euro.

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Schwerin (dpa) - In der Landwirtschaft endet 2017 die dreijährige Übergangsfrist für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes. Das Paradoxe: Seit 1. November zahlen die Arbeitgeber einen Tariflohn von 9,10 Euro, also mehr als den Mindestlohn von 8,84 Euro.

Zu diesem Datum hatten der Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Branche vereinbart, wie der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes für Mecklenburg-Vorpommern, Hans-Heinrich Rave aus Schlieven bei Parchim, sagte. Bis Ende Oktober hatte der Mindestlohn Ost wie West 8,60 Euro betragen.

Zum Jahresende läuft die 9,10-Euro-Regelung aber schon wieder aus. Das Ergebnis einer Verhandlung um die Weiterzahlung soll am 20. Dezember bekanntgegeben werden.

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