Agrar:Preisbremse: Gutachten sieht Verfassungsprobleme

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Das Gebäude des Thüringer Landtags in Erfurt. (Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Agrarflächen sind immer teurer geworden. Die rot-rot-grüne Landesregierung beobachtet den Trend mit Argusaugen. Per Gesetz will sie eine Preisbremse einführen. Doch ein Gutachten hält das für verfassungswidrig.

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Erfurt (dpa/th) - Ackerland in Bauernhand? Der Thüringer Bauernverband hat sich strikt gegen Pläne der Landesregierung gestellt, den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen stärker zu regulieren - und droht mit einer Klage. Am Ende entscheide das der Verband, „aber ich persönlich gehe davon aus, dass wir das dann auch anfechten vor Gericht“, sagte Verbandspräsident Klaus Wagner am Donnerstag im Landtag.

Die rot-rot-grüne Landesregierung will mit einem Agrarstrukturgesetz dem starken Preisanstieg bei landwirtschaftlichen Flächen entgegenwirken sowie mehr Kontrolle und Transparenz beim Verkauf von Flächen über Unternehmensanteile erreichen. Zudem soll verhindert werden, dass es zu einer starken Konzentration von Agrarflächen in den Händen branchenfremder Investoren kommt. Der Gesetzentwurf sieht beispielsweise eine Preisbremse vor.

Wagner stützt sich auf ein Rechtsgutachten, das der Bauernverband zusammen mit zwei anderen Verbänden in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten hält den Gesetzentwurf in weiten Teilen für verfassungswidrig. Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums sagte, es handele sich um einen frühen Entwurf, dessen zweite Beratung im Kabinett noch ausstehe.

Verband: Investoren sind nötig

Wagner räumte ein, dass die Preise für Agrarflächen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Eine gesetzliche Regulierung bringe aber mehr Nach- als Vorteile. Er wies darauf hin, dass Landwirte Sicherheiten für Finanzierungen brauchten, um Investitionen stemmen zu können. Andreas Eisen vom Genossenschaftsverband sagte: „Wir brauchen Kapital, und wir brauchen Sicherheiten.“ Landwirtschaft sei ein „hochkapitalintensives Geschäft“. Auch Investoren seien nötig. Er warnte zudem vor einer „Enteignung von großen Teilen der ostdeutschen Bevölkerung“.

Mit dem Agrarstrukturgesetz will die Landesregierung auch mehr Transparenz bei sogenannten Share Deals, also wenn Unternehmensanteile verkauft werden, mit denen auch landwirtschaftliche Flächen verknüpft sind. Die Verfasserin des Gutachtens, die Juristin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena, sagte, der Entwurf in seiner bisherigen Fassung schaffe Rechtsunsicherheit. Es gebe mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe. Außerdem sei die Einführung einer starren Preisbremse verfassungswidrig. Verfassungsrechtlich problematisch sei auch, dass mit dem Entwurf eine Art „Globalermächtigung“ für die Landesregierung geschaffen werden würde. Wesentliche Entscheidungen seien aber vom Parlament zu treffen und nicht von der Regierung.

© dpa-infocom, dpa:230914-99-191745/3

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