Bundesverfassungsgericht:Karlsruhe genehmigt Europäische Bankenunion

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Blick auf das Bankenviertel mit der EZB-Zentrale (Mitte) in Frankfurt am Main. Ihrer Kontrolle unterstehen derzeit 114 Bankinstitute. (Foto: Boris Roessler/dpa)
  • Das Vorgehen der Europäischen Bankenunion, die seit 2014 die größten Banken kontrolliert, ist nicht verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
  • Die Aufseher der Europäischen Zentralbank (EZB) sollen vor neuen Finanzkrisen schützen. Doch einer Klägergruppe gingen deren Kompetenzen zu weit.
  • Karlsruhe wies die Klage nun ab, betonte aber, die Bankenunion müsse bestehende Regeln strikt einhalten.

Die zentrale Bankenaufsicht im Euro-Raum und der gemeinsame Fonds zur Abwicklung von maroden Geldhäusern halten der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand. Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil wiesen die Karlsruher Richter zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion ab. Sie mahnten jedoch die strikte Einhaltung der Regeln an.

Kritiker hatten geklagt, weil ihnen die Kompetenzen der Bankenunion zu weit gingen. Eine Klägergruppe um den Berliner Juristen Markus Kerber sah die Übertragung der Bankenaufsicht auf europäische Institutionen als verfassungswidrig an. Der Bundestag hatte dieser Übertragung 2013 per Gesetz zugestimmt.

Die Europäische Bankenunion wurde 2014 geschaffen. Zum Schutz vor neuen Finanzkrisen werden die größten Banken und Bankengruppen seither von den Aufsehern der EZB in Frankfurt überwacht. Ihrer Kontrolle unterstehen derzeit 114 Institute, davon 19 in Deutschland. Zudem fließen aus den Euro-Staaten viele Milliarden Euro in einen Fonds, um Banken in Schieflage notfalls abwickeln zu können. Die Bundesregierung hält die Bankenunion für verfassungskonform und notwendig.

Ein weiteres Verfahren zur EZB ist anhängig

Außerdem verhandeln die obersten Richter in Karlsruhe am Nachmittag in einem anderen Verfahren über Anleihenkäufe der EZB. Unter ihrem Präsidenten Mario Draghi hat die EZB zwischen März 2015 und Ende 2018 Staatsanleihen und andere Wertpapiere im Volumen von etwa 2,6 Billionen Euro gekauft. Das soll die Zinsen drücken und die Kreditvergabe anheizen, damit Verbraucher und Unternehmen mehr Geld ausgeben.

Die Richter hatten dazu schon im Sommer 2017 grundlegende Bedenken angemeldet. Sie verdächtigen Draghi, Wirtschaftspolitik und Staatsfinanzierung zu betreiben. Beides ist der EZB verboten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die Anleihenkäufe jedoch im Dezember 2018 für rechtens. Die Frage ist nun, wie das Bundesverfassungsgericht damit umgeht. Im äußersten Fall könnten die deutschen Richter den Konflikt suchen und der Bundesbank die Beteiligung untersagen. Das Urteil wird möglicherweise noch 2019 verkündet.

© SZ.de/dpa/Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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