Frankfurt am Main:Hauseigentümer stellt Gas ab: Gerichte mit dem Fall befasst

Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Mit Blick auf die Energiekrise und steigende Gaspreise hat ein Frankfurter Wohnungseigentümer seinen Mietern das Gas und damit auch das Warmwasser abgedreht....

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Frankfurt/Main (dpa) - Mit Blick auf die Energiekrise und steigende Gaspreise hat ein Frankfurter Wohnungseigentümer seinen Mietern das Gas und damit auch das Warmwasser abgedreht. Vor Gericht scheiterte er nun aber mit dem Versuch, sich gegen die Stadt Frankfurt zu wehren, die eingeschritten war und ihn zur Wiederherstellung der Gasversorgung verpflichtet hatte. Der entsprechende Eilantrag gegen die Verfügung der Stadt sei abgelehnt worden (Az. 8 L 1907/22.F), teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Freitag mit.

Der Wohnungseigentümer hatte demnach am 30. Juni die Gasversorgung für seine Mieter unterbrochen. Er habe dies mit Versorgungsengpässen und Preissteigerungen für Gas wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine begründet, er wolle auch seine Mieter vor steigenden Kosten schützen. Er halte es für zumutbar, dass die Mieter das Wasser in der Küche warm machen, geheizt werden könne mit Elektroheizlüftern.

Eine ältere, pflegebedürftige Bewohnerin wandte sich daraufhin an die Stadt Frankfurt, die den Vermieter aufforderte, die Versorgung mit Warmwasser binnen einer Woche wieder herzustellen. Gegen diese Verfügung ging der Vermieter rechtlich vor, konnte sich damit aber nicht vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt durchsetzen. Die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen, hielt das Gericht unter anderem fest.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hat auch das Amtsgericht Frankfurt zum Schutz der Mieter bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter erlassen.

© dpa-infocom, dpa:220826-99-524688/2

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