Es ist ein kurzes Lächeln der Erleichterung, das Marius Gersbeck mit seinem Verteidiger austauscht, bevor er wieder in ernste Miene verfällt. Gersbeck hat Glück gehabt: 40 000 Euro Strafe und kein Eintrag ins Strafregister, so urteilte das Landgericht Salzburg gegen den Fußballtorwart des Zweitligisten Hertha BSC.
Als Begründung führte Richterin Daniela Meniuk-Prossinger die glaubhafte Schuld- und Verantwortungsübernahme Gersbecks, 28, an, der gleich zu Beginn der Verhandlung beteuerte, dass ihm die Tat aufrichtig leidtue. Vergangenen Juli hatte er das Opfer Alois S. im Streit geschlagen und getreten, ihm dabei mehrere Knochen gebrochen. Nun wandte Gersbeck sich vor Gericht mit der Bitte auf einen gemeinsamen Handschlag direkt an S., der nach Einwilligung der Staatsanwaltschaft zustimmte: "Es tut mir leid, was passiert ist, und ich hoffe, dass du keine Folgeschäden hast", sagte Gersbeck während des Handschlags, bei dem sich Täter und Opfer lange in die Augen schauten.
Durch die Diversion, die im österreichischen Recht als Alternative zwischen Verurteilung und Freispruch bei einer Straftat angewandt werden kann, entgeht Gersbeck einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Eine derartige Verurteilung hätte für den Familienvater neben einer Haftstrafe auch potenziell ein Karriereende bedeutet.
Richterin Meniuk-Prossinger nahm in ihrer Urteilsbegründung ebenfalls Bezug auf die öffentliche Berichterstattung: "Weil manche Medien vorher getitelt haben: 'Kann er sich freikaufen?', will ich sagen: Nein." Neben Gersbecks eigener Schuldeinsicht sei auch die Provokation des Opfers ins Urteil eingeflossen. Weitere mildernde Umstände seien die bisherige Straffreiheit des 28-Jährigen sowie die Suspendierung bei der Hertha gewesen, durch die Gersbeck bereits disziplinarische Folgen erfahren habe.
Ein Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil gilt als unwahrscheinlich
Eine weitere Gefahr von Gewaltverbrechen sieht die Richterin bei Gersbeck nicht: "Ich bin überzeugt, dass allein der Eindruck dieses Gerichtsverfahrens dafür reicht, ihn davon abzuhalten, so was noch mal zu machen", erklärte die Richterin ihr Urteil. Neben der Zahlung von 40 000 Euro an das Gericht habe Gersbeck zuvor bereits eine "großzügige Summe" an das Opfer gespendet. Das nun gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Einspruch der Staatsanwaltschaft gilt aber als unwahrscheinlich.
Gersbeck hatte dem 22-jährigen Opfer am Rande des Trainingslagers von Hertha BSC im österreichischen Zell am See im Juli mehrere Faustschläge und Tritte verpasst. Das Opfer erlitt dabei eine Orbitalfraktur (Bruch des Bodens der Augenhöhle) sowie eine Kieferhöhlenwandfraktur und ein Lidhämatom. Hintergrund der Auseinandersetzung war der unerlaubte Besuch Gersbecks bei einem Volksfest im Ort, infolgedessen der Torwart in einen Streit mit Einheimischen über einen Fahrraddiebstahl geriet. Bislang hatte der 28-Jährige keine Angaben zum Vorfall gemacht.
Gersbeck war erst vor der Saison vom Karlsruher SC zu seinem Jugendverein Hertha BSC zurückgekehrt. Das Urteil des Landgerichts könnte für den Torwart eine mögliche Rückkehr ins Team der Berliner bedeuten: "Das Gericht hat die Schuld offenbar als nur gering angesehen. Unser Spieler wurde strafrechtlich nicht verurteilt und hat den Verletzten einvernehmlich entschädigt", ließ sich Hertha-Geschäftsführer Thomas E. Herrich in einer Mitteilung zitieren. "Bei dieser Sachlage schließen wir unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht aus, dass Marius Gersbeck eine zweite Chance erhält. Wir werden dies intern besprechen und zeitnah entscheiden."