Arbeitsrechtlicher Streit mit Hertha BSC:Fredi Bobic und das Rätsel um "Herrn Hellmann"

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Kennen sich aus gemeinsamen Zeiten bei Eintracht Frankfurt: Fredi Bobic (links) und Axel Hellmann. (Foto: Elmar Kremser/Imago)

Das Landgericht Berlin erklärt die Entlassung des früheren Hertha-Geschäftsführers für wirksam. Ungeklärt bleibt jedoch die spannende Frage, ob auch Bobics außerordentliche Kündigung rechtmäßig war. Dabei geht es um ein Interview - und den Vorwurf des Geheimnisverrats.

Von Javier Cáceres, Berlin

Die arbeitsrechtlichen Prozesse, die Hertha BSC derzeit führt, sind spannender als die fußballerischen Vorträge des Zweitligisten. Das gilt auch für jene Auseinandersetzung, in der nun ein Teilurteil des Berliner Landesgerichts erging. Fredi Bobic gegen Hertha BSC lautete die Begegnung, und es wurde festgestellt, dass die ordentliche Kündigung, die Hertha am 28. Januar 2023 gegen den vormaligen Sportgeschäftsführer ausgesprochen hatte, wirksam sei. Bobic, 52, kann damit eine einseitige Option, die ihm per Vertragsverlängerung mehrere Millionen Euro Gehalt garantiert hätte, nicht mehr geltend machen. Ob allerdings die am 10. Februar 2023 vom Klub nachgeschobene "außerordentliche" Kündigung greift, muss erst noch eruiert werden. In einer Art Wiederholungspartie vor Gericht, die von der Richterin für Ende Mai anberaumt wurde - und die Spannung verspricht wie ein K.-o.-Spiel.

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