Gericht:Hoher Anteil von Wiederholungstätern unter Verurteilten

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Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. (Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild)

Oft stehen in Thüringen Menschen vor Gericht, die immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Fast jeder zweite Wiederholungstäter, der 2022 verurteilt wurde, hatte bereits fünf oder mehr Strafen bekommen.

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Erfurt (dpa/th) - Thüringens Gerichte haben es bei Urteilen mit einem hohen Anteil an Wiederholungstätern zu tun. Von den knapp 16.000 Menschen, die im vergangenen Jahr rechtskräftig im Freistaat verurteilt wurden, waren fast 9000 und damit mehr als jeder zweite bereits straffällig geworden. Das geht aus Zahlen hervor, die das Statistische Landesamtes am Montag in Erfurt veröffentlichte.

Exakt 56,4 Prozent aller nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten verbüßten danach im vergangenen Jahr zum wiederholten Male eine Strafe. Ihr Anteil sank leicht um 1,8 Prozentpunkte im Vergleich zu 2021. Unter den Wiederholungstätern waren viele, die regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt kommen: Fast 48 Prozent von ihnen war nach Angaben des Landesamtes in der Vergangenheit schon fünfmal oder häufiger verurteilt worden.

Allerdings ging es nicht immer um Gefängnis-, sondern häufig auch um Geldstrafen. Die Hälfte aller Vorbestraften hatte als jeweils schwerste Vorstrafe eine Geldstrafe zu zahlen, ermittelten die Statistiker. Die andere Hälfte saß bereits hinter Gittern.

Als beachtlich bezeichnete das Landesamt den Anteil von jungen Menschen unter den Vorbestraften. 47 Prozent der 2022 nach Jugendstrafrecht Verurteilten verbüßten nicht ihre erste Strafe. „Trotz ihres jungen Alters hatte über die Hälfte der Vorverurteilten bereits mehr als eine Vorstrafe. 27,8 Prozent dieser jungen Vorbestraften wurden schon dreimal oder häufiger in der Vergangenheit durch die Justiz zur Rechenschaft gezogen“, heißt es in der Mitteilung des Landesamtes. Ein Drittel von ihnen habe bereis eine Freiheitsstrafe verbüßt.

2022 standen in Thüringen insgesamt 20.500 Menschen vor Gericht, von denen knapp 16.000 rechtskräftig verurteilt wurden. Die Zahl der Verurteilten verringerte sich damit im Vergleich zu 2021 um 6,7 Prozent. Am häufigsten waren mit einem Anteil von knapp einem Viertel Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr. Der Anteil von Eigentumsdelikten, darunter die Erschleichung von Leistungen, machte gut ein Fünftel aus. Bei 1885 Verurteilungen ging es um Drogendelikte - fast ein Fünftel weniger als ein Jahr zuvor.

© dpa-infocom, dpa:230904-99-69668/4

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