Fußball:SV Wilhelmshaven klagt erfolgreich gegen Zwangsabstieg

Bremen (dpa) - Der SV Wilhelmshaven hat im langjährigen Rechtsstreit mit dem Fußball-Weltverband FIFA einen Erfolg mit möglicherweise weitreichenden Folgen errungen.

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Bremen (dpa) - Der SV Wilhelmshaven hat im langjährigen Rechtsstreit mit dem Fußball-Weltverband FIFA einen Erfolg mit möglicherweise weitreichenden Folgen errungen.

Das Oberlandesgericht Bremen (OLG) erklärte den auf Anweisung der FIFA verhängten Zwangsabstieg des Amateurclubs aus der Regionalliga Nord für unwirksam. Zugleich stellten die OLG-Richter fest, dass maßgebliche FIFA-Vorschriften zu Ausbildungsentschädigungen gegen Europa-Recht verstoßen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits, der an das Bosmann-Urteil erinnert, hat das OLG Bremen die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV), der den Zwangsabstieg nach der Saison 2013/2014 verhängt hatte, kündigte als Beklagter umgehend den Gang vor die nächste Instanz an.

Der Deutsche Fußball-Bund reagierte enttäuscht. "Wenn Streitigkeiten vor nationalen Gerichten in den Mitgliedsländern verhandelt und unterschiedlich beurteilt werden, wird das weltweit anerkannte System des Sports außer Kraft gesetzt. Wir sehen das Urteil aus diesem Grund sehr kritisch und unterstützen den NFV bei seinem Gang vor den Bundesgerichtshof", sagte DFB-Vizepräsident Rainald Koch.

Die Amateure aus Wilhelmshaven, die inzwischen in der sechstklassigen Landesliga spielen, weigern sich seit mehr als sieben Jahren, für den ehemaligen Spieler Sergio Sagarzazu Ausbildungsentschädigungen an zwei argentinische Vereine in Höhe von 157 500 Euro zu zahlen. Sagarzazu hatte von 2007 bis 2008 beim SVW unter Vertrag gestanden. Durch das Urteil ist die Geldstrafe zunächst vom Tisch.

Entsprechend erfreut reagierte Clubchef Hans Herrnberger auf das Urteil. Was das genau für die Zukunft des Vereins bedeuten könnte, wollte der SVW-Präsident in der "Wilhelmshavener Zeitung" nicht kommentieren. Denkbar wäre, dass sich der SVW wieder in die Regionalliga einklagt, oder aber den DFB auf Schadensersatz verklagt.

Der Verein sieht in den Strafen der Vergangenheit - neben dem Zwangsabstieg hatte der NFV auch Punktabzüge ausgesprochen - einen Verstoß gegen geltendes Recht. Nach mehreren verlorenen Prozessen bei Sportgerichten und zuletzt beim Internationalen Gerichtshof CAS gab nun das OLG Bremen als erste Instanz dem Verein Recht.

Nach Ansicht der Bremer Richter haben DFB und NFV die Entscheidungen der FIFA darauf zu überprüfen, ob diese gegen zwingendes nationales oder internationales Recht verstoßen. "Dies sei hier der Fall, weil die festgesetzten Ausbildungsentschädigungen das Recht des Spielers auf Freizügigkeit nach Artikel 45 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verletzten, worauf sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch der Verein, der die Ablösesumme zu zahlen habe, berufen könne", heißt es in der Urteilsbegründung.

Weiterhin argumentierten die Richter: Die Europarechtswidrigkeit folge daraus, "dass nach den maßgeblichen Vorschriften der FIFA die Ausbildungsentschädigungen nach den pauschal eingeschätzten ersparten Ausbildungskosten des übernehmenden Vereins bemessen worden seien und nicht entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs".

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