Köln:Spinner begrüßt Grindels Vorstoß

Köln (dpa/lnw) - Präsident Werner Spinner vom Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln hat die von DFB-Chef Reinhard Grindel angekündigte Abschaffung von Kollektivstrafen ausdrücklich begrüßt. "Es war dringend an der Zeit, dass der DFB insbesondere seine Praxis der kollektiven Bestrafung von Fan-Fehlverhalten überdenkt", erklärte Spinner. "Ich hoffe, dass es unter anderem auf Grundlage der Erklärung nun möglich ist, auf allen Seiten - DFB, Liga, Vereine und Fans - eine neue Vertrauensbasis aufzubauen, die zum Schaden des deutschen Fußballs in den letzten Jahren leider verloren gegangen ist."

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Köln (dpa/lnw) - Präsident Werner Spinner vom Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln hat die von DFB-Chef Reinhard Grindel angekündigte Abschaffung von Kollektivstrafen ausdrücklich begrüßt. „Es war dringend an der Zeit, dass der DFB insbesondere seine Praxis der kollektiven Bestrafung von Fan-Fehlverhalten überdenkt“, erklärte Spinner. „Ich hoffe, dass es unter anderem auf Grundlage der Erklärung nun möglich ist, auf allen Seiten - DFB, Liga, Vereine und Fans - eine neue Vertrauensbasis aufzubauen, die zum Schaden des deutschen Fußballs in den letzten Jahren leider verloren gegangen ist.“

Bis zu einer gemeinsamen Basis sei es jedoch noch ein weiter Weg, gab Spinner zu bedenken: Gespräche sollten auf allen Seiten ehrlich geführt werden und möglichst ohne Vorbedingungen stattfinden. Die aktuellen Schritte gehen aber in die richtige Richtung. Der 1. FC Köln war im Frühjahr 2015 zu einem Zuschauer-Teilausschluss bei drei Spielen verurteilt worden, nachdem rund 30 FC-Fans beim Derby in Mönchengladbach den Platz gestürmt und sich Handgreiflichkeiten mit der Polizei geliefert hatten. 

Grindel hatte am Mittwoch angekündigt, man wolle bis auf Weiteres keine Sanktionen wie die Verhängung von Blocksperren, Teilausschlüssen oder Geisterspielen mehr. Der DFB werde seinem Kontrollausschuss empfehlen, bis auf Weiteres darauf zu verzichten, Strafen zu beantragen, die unmittelbare Wirkung auf Fans haben, deren Beteiligung an Verstößen gegen die Stadionordnung nicht nachgewiesen ist.

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