Fußball:Klopp gegen Marseille gesperrt - Verhandlung danach

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Dortmund (dpa) - Borussia Dortmunds Trainer Jürgen Klopp ist nach seinem Ausraster in Neapel im nächsten Champions-League-Spiel gegen Olympique Marseille am kommenden Dienstag definitiv gesperrt.

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Dortmund (dpa) - Borussia Dortmunds Trainer Jürgen Klopp ist nach seinem Ausraster in Neapel im nächsten Champions-League-Spiel gegen Olympique Marseille am kommenden Dienstag definitiv gesperrt.

Ob den BVB-Coach darüber hinaus weitere Sanktionen erwarten, entscheidet die Disziplinarkommission der UEFA erst am 2. Oktober, einen Tag nach der Partie gegen Marseille. Das teilte eine Sprecherin der Europäischen Fußball-Union mit. Die „Bild“-Zeitung hatte berichtet, Klopp werde für ein Spiel gesperrt. Das Urteil solle dem westfälischen Bundesligisten in den nächsten Tagen zugehen.

„Eine Entscheidung über eine mögliche Ausdehnung der Sperre fällt die Kontroll- und Disziplinarkammer erst am 2. Oktober“, sagte die UEFA-Sprecherin dagegen. National gilt Klopp als Wiederholungstäter. Von der Justiz des Deutschen Fußball-Bundes wurde er schon mehrmals zu Geldstrafen verurteilt und musste bislang insgesamt rund 45 000 Euro bezahlen. Auf der internationalen Bühne hatte sich Klopp bis zum vergangenen Mittwoch jedoch nichts zuschulden kommen lassen.

Klopp hatte sich während der 1:2-Niederlage am vergangenen Mittwoch in Neapel lautstark beim Schiedsrichtergespann darüber beschwert, dass Abwehrspieler Neven Subotic nach einer Verletzungsbehandlung nicht schnell genug wieder aufs Spielfeld zurück durfte. Daraufhin war der Trainer vom portugiesischen Unparteiischen Pedro Proenca auf die Tribüne geschickt worden. Klopp hatte sich anschließend für sein Verhalten entschuldigt.

Gegen den französischen Spitzenclub wird also wieder Assistenzcoach Zeljko Buvac auf der Bank der Borussia sitzen. Klopp selber darf vor und während des Spiels nicht in die Umkleidekabine und auch keinen Kontakt mit der Mannschaft aufnehmen.

Die „Rechtspflegeordnung“ der UEFA bestimmt, was ein gesperrter Coach darf und was nicht. In Artikel 62 heißt es unter „Zusatzbestimmungen zur Sperre von Trainern“: „Ein mit einer Funktionssperre belegter Trainer darf das Spiel, in dem er die Sperre zu verbüßen hat, nur von der Tribüne aus verfolgen. Vor und während dem Spiel ist seine Anwesenheit in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel sowie in der Technischen Zone untersagt. Weder vor noch während dem Spiel darf er direkt oder indirekt mit den Spielern der Mannschaft und/oder dem Trainerstab in Kontakt treten.“

Auch für Interviews und Pressekonferenzen gelten bestimmte Regeln. Nach der Partie in Neapel mussten die übertragenden TV-Sender ZDF und Sky eine Viertelstunde auf Klopp warten - vorher waren dem BVB-Coach Interviews verboten. Die normalerweise obligatorische Pressekonferenz am Tag vor dem Spiel kann Klopp wahrnehmen, muss es aber nicht. Genauso verhält es sich mit der Pressekonferenz nach dem Spiel. Klopp könnte diese abhalten, muss es aber nicht. Nach der Niederlage in Neapel stellte sich Klopp in der vergangenen Woche dort den Fragen und entschuldigte sich auch wortreich für sein Fehlverhalten.

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