Fußball:Hintergrund: Der Fall Jean-Marc Bosman

Mainz (dpa) - Vor dem Landesarbeitsgericht Mainz wird im Prozess zwischen dem früheren Bundesliga-Torhüter Heinz Müller und dem FSV Mainz 05 verhandelt. Dabei geht es auch um die Frage, ob die gängige Praxis von befristeten Arbeitsverträgen im Fußball-Geschäft überhaupt zulässig sind.

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Mainz (dpa) - Vor dem Landesarbeitsgericht Mainz wird im Prozess zwischen dem früheren Bundesliga-Torhüter Heinz Müller und dem FSV Mainz 05 verhandelt. Dabei geht es auch um die Frage, ob die gängige Praxis von befristeten Arbeitsverträgen im Fußball-Geschäft überhaupt zulässig sind.

Manche Experten ziehen bereits Parallelen zum sogenannten Bosman-Urteil aus dem Jahr 1995. Damals wurde der gesamte europäische Profi-Sport in seinen Grundfesten erschüttert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte die bis dahin gültigen Transferregelungen und Ausländerbeschränkungen in den Mannschaftssportarten für nichtig. Seitdem dürfen Vereine bei Spielerwechseln innerhalb der Europäischen Union nach Ablauf des Vertrages keine Ablösesummen mehr verlangen.

Geklagt hatte der belgische Fußball-Profi Jean-Marc Bosman. Er wollte 1990 nach Vertragsende beim FC Lüttich zum französischen Zweitligisten Dünkirchen wechseln. Die Belgier verlangten eine Ablöse von 800 000 Dollar, die der Zweitligist nicht bezahlen wollte. Daraufhin verweigerte Lüttich Bosman die Freigabe.

Der Spieler klagte gegen das faktische Berufsverbot durch alle Instanzen. Fünf Jahre später gab der EuGH ihm schließlich Recht.

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