Fußball:«Große Erleichterung»: Mainz jubelt nach Urteil

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Mainz (dpa) - Die Verantwortlichen des FSV Mainz 05 jubelten wie nach einem wichtigen Sieg in der Fußball-Bundesliga. "Das ist eine große Erleichterung - nicht nur für Mainz 05, sondern für den gesamten Profisport", sagte Präsident Harald Strutz nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland Pfalz.

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Mainz (dpa) - Die Verantwortlichen des FSV Mainz 05 jubelten wie nach einem wichtigen Sieg in der Fußball-Bundesliga. „Das ist eine große Erleichterung - nicht nur für Mainz 05, sondern für den gesamten Profisport“, sagte Präsident Harald Strutz nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland Pfalz.

Die 4. Kammer unter Vorsitz von Michael Bernardi hatte den Mainzern in einem brisanten und von allen anderen Bundesliga-Clubs mit Spannung verfolgten Rechtsstreit mit ihrem früheren Torhüter Heinz Müller auf ganzer Linie Recht gegeben. Befristete Arbeitsverträge sind danach im Profisport auch weiterhin möglich.

Vorerst muss kein Verein mehr befürchten, künftig „50, 60 Profis im Kader zu haben“ (Strutz), weil er seine Spieler bis zum Rentenalter bezahlen muss. Und vorerst muss auch kein Verein mehr befürchten, dass seine besten Spieler ihre Verträge künftig Jahr für Jahr im Rahmen gesetzlicher Kündigungsfristen kündigen, weil für Profifußballer arbeitsrechtlich das gleiche gilt wie für ganz normale Arbeitnehmer. Heinz Müller ist nicht wie von vielen befürchtet zum „neuen Bosman“ geworden, auch wenn der heute 37-Jährige ausdrücklich das Recht auf Revision hat und jetzt vor das Bundesarbeitsgericht oder sogar den Europäischen Gerichtshof ziehen kann.

Richter Bernardi war klar und deutlich in seinem Urteil. Fußballprofis seien keine normalen Arbeitnehmer, bei ihnen liege eine „Eigenart der Arbeitsleistung“ vor. Damit kippte er ein erstes Urteil des Arbeitsgerichts Mainz von 2015 und seine Argumente sind bekannt.

Fußballer verdienen extrem viel Geld, ihre Karriere konzentriert sich nur auf wenige Berufsjahre, ihre volle Leistungsfähigkeit hat altersmäßige Grenzen. Deshalb ist „die Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler zulässig“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Darin steht auch: „Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in Bundesligaspielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers.“ Dieser Satz führt zum Ausgangspunkt des ganzen Verfahrens.

Denn Müller hatte 2012 einen neuen Zweijahresvertrag in Mainz unterschrieben, der sich ab einer bestimmten Anzahl von Einsätzen automatisch verlängern sollte. Ein halbes Jahr vor Ablauf dieses Vertrages sortierte ihn der damalige Trainer Thomas Tuchel aber aus. Müller musste den Verein im Sommer 2014 verlassen und zog vor Gericht. Er klagte auf „Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis“. Denn durch die sportliche Degradierung sah er sich um Siegprämien und vor allem um die Chance gebracht, dass sich sein Vertrag noch einmal automatisch verlängert.

Die Entscheidung des Vereins sei „rechtlich nicht zu beanstanden“, entschied der Richter nun. Müllers Klage, entgangene Prämien in Höhe von 261 000 Euro auszuzahlen, wurde abgewiesen.

„Weltweit sind im Fußball befristete Verträge üblich“, führte Bernardi in der Verhandlung aus. Werden die nicht mehr zugelassen, könnte das gesamte Transfersystem zusammenbrechen.

Hinzu käme: Würden Spieler nur noch unbefristete Verträge unterschreiben, sei eine ordentliche Kündigung seitens des Vereins kaum möglich. Auch die Altersstruktur in einem Kader könnte dann zu einem Problem werden. „Bei unbefristeten Verträgen könnte der Kader aufgebläht werden. Dann müsste es betriebsbedingte Kündigungen geben. Da gilt auch die Betriebszugehörigkeit. Erst gehen die Jungen, dann die Älteren“, meinte Bernardi. Er rechnet den Profifußball klar der Unterhaltungsbranche zu. „Veränderungen in den Teams werden auch von den Zuschauern erwünscht“, sagte er. Deshalb herrsche in der gesamten Branche das Interesse an befristeten Verträgen vor.

Horst Kletke, der Müller in beiden Instanzen als Anwalt betreute, wollte in einer ersten Bewertung trotzdem nicht von einer Niederlage sprechen. „Das Gericht hat die Argumente der Gegenseite stärker bewertet. Wir werden jetzt erst einmal die Begründung des Urteils genau studieren. Danach wissen wir, ob wir in Berufung gehen.“

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